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Gesamtstädtische Konzepte

Stadtentwicklung ist ein dynamischer und komplexer Prozess, der vielen unterschiedlichen Einflüssen unterliegt.
Die Ziele der Stadtentwicklung für die Stadt Norderstedt werden in verschiedenen gesamtstädtischen Konzepten formuliert.
Diese Konzepte sind mit Beteiligung der Öffentlichkeit entstanden. Sie unterliegen der Beschlussfassung der politischen Gremien Norderstedts.
Zu den gesamtstädtischen Konzepten zählen die folgenden Planwerke.

Flächennutzungsplan mit rechtswirksamen Änderungen

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Das können zum Beispiel sein: Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten.

Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier einem Bauvorhaben in der Regel einer oder mehrere öffentliche Belange entgegenstehen.

Der derzeitig wirksame Flächennutzungsplan ist der FNP 2020 in der jeweils aktualisierten Fassung. In den Flächennutzungsplan sind der Landschaftsplan (LP) und der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) integriert. Der Landschaftsplan leistet für das gesamte Stadtgebiet die planerische Aufbereitung der Belange von Natur und Landschaft sowie der naturverträglichen Naherholung, um in den FNP eingestellt, berücksichtigt und integriert zu werden. Der Verkehrsentwicklungsplan enthält Maßnahmen und Handlungskonzepte hinsichtlich des städtischen Verkehrssystems, welche durch die Stadtvertretung als Selbstbindung beschlossen werden.

Den aktuellen Flächennutzungsplan FNP inklusive Landschaftsplan und Verkehrsentwicklungsplan können Sie hier  einsehen.

Der Flächennutzungsplan unterliegt laufenden Änderungen. Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit, sich über die rechtswirksamen Flächennutzungsplan-Änderungen der Stadt Norderstedt zu informieren

Bauleitpläne im Verfahren

          

Flächennutzungsplan der Stadt Norderstedt (FNP 2020) 17. Änderung "Nördlich Friedrich-Ebert-Straße"
Ortsteil: Garstedt
Gebiet: nördlich Friedrich-Ebert-Straße, westlich Friedrichsgaber Weg, südlich Styhagen
Plan     Begründung
weitere Dokumente:
17. FNP-Änderung Zusammenfassende Erklärung



Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt, 4. Änderung "Wohnbauflächen am Knick"
Ortsteil: Garstedt
Gebiet: Zwischen Buschweg, U-Bahn-Trasse und Am Knick
Rechtskräftig seit: 05.01.2012
Plan     Begründung


Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt, 10. Änderung "Südlich Pilzhagen/ nördlich Oadby-and-Wigston-Straße"
Ortsteil: Friedrichsgabe
Gebiet: südl. Pilzhagen und Waldbühnenweg, östl. Forst Rantzau, nördl. Oadby-and-Wigston-Straße, westl. der AKN-Trasse
Rechtskräftig seit: 26.04.2018
Plan     Begründung
weitere Dokumente:
Zusammenfassende Erklärung



Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt, 1. Änderung "Westlich Ulzburger Straße zwischen Dachsgang und Pestalozzistraße"
Ortsteil: Friedrichsgabe
Gebiet: Westlich Ulzburger Straße zwischen Dachsgang und Pestalozzistraße
Rechtskräftig seit: 10.11.2011
Plan     Begründung


Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt, 6. Änderung "Erweiterungen des Umspannwerkes Friedrichsgabe und der Wohnbauflächen Haslohfurth"
Ortsteil: Friedrichsgabe
Gebiet: östlich K 113, südlich Schleswiger Hagen, nördlich beim Umspannwerk und Flensburger Hagen und westlich der vorhandenen Wohnbebauung Ulzburger Straße
Rechtskräftig seit: 04.09.2015
Plan     Begründung
weitere Dokumente:
6. FNP Änderung - Zusammenfassende Erklärung



Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt
 "aktuelle Fassung mit allen Änderungen"
Gebiet: gesames Stadtgebiet
Plan     Begründung

Zur Bebauungsplanübersicht...

 

Rechtliche und Nutzungshinweise:

Die auf dieser Seite im Internet dargestellten Planwerke dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Fachkundige Auskünfte und Beratung zu den Planwerken, zum aktuellen Stand der Planverfahren und zum Planungsrecht erhalten Sie direkt bei der Stadt Norderstedt (siehe Kontakt). Das Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr stellt die Daten mit der erforderlichen Sorgfalt bereit. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Maßhaltigkeit und Genauigkeit der überlassenen Daten wird nicht übernommen. Insofern besteht auch keine Haftung für unrichtige Angaben, Übertragungsfehler, Folgeschäden oder sonstige Schäden jeder Art. Die Daten dürfen nur für eigene, nichtkommerzielle Zwecke verwendet werden. Veröffentlichungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Das Urheberrecht sowie sämtliche sonstige Rechte ( insbesondere Nutzungsrechte wie Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung in jeglicher Form etc.) verbleiben in jedem Fall bei der Stadt Norderstedt.

Flächennutzungsplan - Änderungen im Verfahren

Der Flächennutzungsplan unterliegt einer ständigen Anpassung an die sich ändernden Voraussetzungen und die aktuellen Planungen in der Stadt Norderstedt. Die jetzt im Verfahren befindlichen Flächennutzungsplanänderungen sind unter Bebauungspläne im Verfahren aufgeführt

 

Rechtliche und Nutzungshinweise:

Die auf dieser Seite im Internet dargestellten Planwerke dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Fachkundige Auskünfte und Beratung zu den Planwerken, zum aktuellen Stand der Planverfahren und zum Planungsrecht erhalten Sie direkt bei der Stadt Norderstedt (siehe Kontakt). Das Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr stellt die Daten mit der erforderlichen Sorgfalt bereit. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Maßhaltigkeit und Genauigkeit der überlassenen Daten wird nicht übernommen. Insofern besteht auch keine Haftung für unrichtige Angaben, Übertragungsfehler, Folgeschäden oder sonstige Schäden jeder Art. Die Daten dürfen nur für eigene, nichtkommerzielle Zwecke verwendet werden. Veröffentlichungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Das Urheberrecht sowie sämtliche sonstige Rechte ( insbesondere Nutzungsrechte wie Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung in jeglicher Form etc.) verbleiben in jedem Fall bei der Stadt Norderstedt.

Landschaftsplan

Der Landschaftsplan stellt die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes flächenhaft für das Stadtgebiet, also für den besiedelten und unbesiedelten Bereich dar.

Plandarstellung des Entwicklungsplan

Biotoptypen und Nutzung

Erläuterungsbericht zum Landschaftsplan

Themenkarten
Planzeichnungen zum Landschaftsplan

Umweltbericht zum Landschaftsplan

Wohnungsmarktkonzept und Sozialbericht

Wohnungsmarktkonzept

Das derzeit vorliegende Wohnungsmarktkonzept (WMK) wurde im Jahr 2009 fertig gestellt und beschlossen. Zurzeit wird ein neues Wohnungsmarktkonzept erarbeitet, hiermit wurde das Büro ALP aus Hamburg beauftragt.
Aus Sicht der Stadtplanung ist die Erneuerung des Wohnungsmarktkonzeptes aus verschiedenen Gründen geboten, diese sind u.a.:

• Anhaltend hohe Nachfrage von Wohnraum einhergehend mit steigenden Preisen
• Sinkende Zahl von preiswerten Wohnungen
• Sich ändernde Anforderungen an den Wohnraum einhergehend mit dem demographischen Wandel.

In enger Abstimmung mit dem „Norderstedter Bündnis für Wohnen“ soll das Wohnungsmarktkonzept Wege aufzeigen, wie auf die Herausforderungen reagiert werden kann.

Da das neue Wohnungsmarktkonzept noch nicht vorliegt, stehen auf dieser Seite noch die Unterlagen vom WMK aus 2009 zum Download zur Verfügung.


Ziel und Inhalt sind:

• Analyse der bisherigen Wohnungsmarktentwicklung Norderstedts
• gesamtstädtisch und auf Ebene von 18 Wohnquartieren
• Prognose der Wohnungsmarktentwicklung für die Gesamtstadt bis 2020
• Typisierung der Wohnquartiere auf Basis einer Stärken-Schwächen-Analyse bezüglich ihrer
• Handlungsbedarfe und Potenziale (5 Gebietstypen)
• Erarbeitung gebietstypenspezifischer Handlungsempfehlungen für die 5 Gebietstypen
• Ermittlung zielgruppenspezifischer Handlungsempfehlungen
• Familienfreundliche Wohngebiete erhalten und entwickeln
• Attraktive Wohnangebote für die Generation 50 schaffen
• Preisgünstigen Wohnraum sichern
• Schaffung hoher Wohnumfeldqualitäten

Einer der zukünftigen Handlungsschwerpunkte wird neben der Anpassung der Wohnungsmarktentwicklung an den demographischen Wandel auch in der Zukunftssicherung und Begleitung des anstehenden Generationswechsels in den Einfamilienhausgebieten der 50er, 60er und teilweise 70er Jahre liegen.

Die Analysen und Ergebnisse des WMK Norderstedt bilden zugleich eine wesentliche Grundlage für das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept“ (ISEK).

Wohnungsmarktkonzept Norderstedt

Sozialbericht

Mit dem Sozialbericht legt die Verwaltung seit 2011 ca. alle vier Jahre in integrierter Form eine Übersicht der sozialräumlichen Entwicklung und Lebenswirklichkeit der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt für sechszehn statistische Bezirke im Stadtgebiet vor. Hierfür wurden Daten aus den Fachämtern, dem Einwohnermeldeamt, dem Kreis Segeberg sowie der Agentur für Arbeit herangezogen und mit externer Unterstützung ausgewertet. In der prozessbegleitenden Arbeitsgruppe waren seitens der Verwaltung folgende Bereiche vertreten: Jugend, Soziales, Wohngeld, Schule und KiTa und interne digitale Dienste.

Der Sozialbericht umfasst aktuell folgende Themenschwerpunkte:

  • Bevölkerungs- und Haushaltsstruktur
  • Wohnungsmarkt
  • Arbeitsmarkt
  • Kinderbetreuung
  • Sozialindikatoren

Stadtklimaanalyse

Das Schutzgut Klima ist ein wichtiger Aspekt der räumlichen Planung und Bestandteil der Abwägung in der Bauleitplanung. Vor dem Hintergrund der Auswirkungen des Klimawandels auch auf die städtischen Klimaverhältnisse sind flächendeckende Kenntnisse über Lage und Funktion von kaltluftproduzierenden Ausgleichsräumen und bebauten Wirkungsräumen von entscheidender Bedeutung, um bioklimatische Belastungen der Norderstedter Bevölkerung zu vermeiden oder zu mindern. Bereits 1993 wurde daher eine erste Stadtklimaanalyse erarbeitet, deren Ergebnisse in die Bauleitplanung eingeflossen sind.

2012 wurde ein Gutachten zu Aktualisierung der Stadtklimaanalyse beauftragt, um weiterhin fundierte klimaökologischen Plangrundlagen heranziehen zu können, wie sie in dieser Qualität bislang nur wenigen Städten in Deutschland zur Verfügung stehen.

Die nun vorliegende Aktualisierung der Stadtklimaanalyse Norderstedt (2014) untersucht über den derzeitigen Stand der lokalen klimaökologischen Verhältnisse hinaus auch das Zukunftsszenario des Flächennutzungsplanes 2020 der Stadt Norderstedt. Die sowohl aktuell als auch für den Prognosehorizont 2020 beschriebene, insgesamt günstige bioklimatische Situation der Norderstedter Wohnbebauung gilt es durch eine stadtklimagerechte Bauleitplanung auch künftig zu erhalten.

Klimaanalyse Norderstedt 2014

Kartenanhang Klimaanalyse 2014 Teil 1

Kartenanhang Klimaanalyse 2014 Teil 2

Kartenanhang Klimaanalyse 2014 Teil 3

Integriertes Stadtentwicklungskonzept Norderstedt (ISEK) 2030

Der Anspruch an eine ressortübergreifende Planungsstrategie sowie an eine langfristige und nachhaltige Steuerung städtischer Entwicklungen besteht seit vielen Jahrzehnten.
Seit einigen Jahren hat sich als Instrument zur Umsetzung gesamtstädtischer wie auch stadtteilbezogener Konzepte das Planungsinstrument des ISEK – Integriertes Stadtentwicklungskonzept – in der Planungspraxis durchgesetzt. In den meisten Bundesländern gelten ISEK auch als Fördervoraussetzung für die Bund-Länderprogramme. Auch das Innenministerium bzw. das Wirtschaftsministerium des Landes Schleswig-Holstein knüpft bei förderpolitischen Entscheidungen an das Vorliegen eines ISEK an.
In den Integrierten Stadtentwicklungskonzepten werden die verschiedenen räumlichen Ebenen (gesamtstädtisch, teilstädtisch), konzeptionellen Ebenen (formell, informell), sektorale und/oder integrative Ebenen sowie die instrumentellen Ebenen (städtebaurechtlich, privatrechtlich und förderpolitisch) optimal verkoppelt. Das Instrument eines ISEK verbindet somit die Planungsebene der klassischen Stadtentwicklungskonzepte mit der Rahmen- und Entwicklungsplanung.

Die Ergebnisse des ISEK-Prozesses sind in einer Broschüre zusammengefasst worden. Vom Frühjahr 2008 bis Sommer 2009 wurden in verschiedenen Arbeitskreissitzungen, Bürgerforen und einer Jungendwerkstatt die Ziele und Entwicklungsschwerpunkte für Norderstedt 2030 erarbeitet. Diese dienen nun als Bausteine eines Leitbildes und sollen schrittweise durch konkrete Umsetzungsmaßnahmen konkretisiert werden. Hierzu zählen Projekte mit integrativem Charakter für die Gesamtstadt oder Einzelmaßnahmen zur Aufwertung eines bestimmten Standortes.

Die Bürgerforen


Informationen über das 1. Bürgerforum zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept Norderstedt (ISEK) 2030 vom 05.11.2008 erhalten Sie in der Verlaufsniederschrift sowie in der Präsentation. Interessierte können sich auch gerne die Dokumentation anhand von Plakaten ansehen.



Im Rahmen des ISEK Prozesses ging die Mitwirkung der Norderstedterinnen und Norderstedter Anfang 2009 in die 2. Runde.
Informationen über das 2. Bürgerforum vom 21.01.2009 erhalten Sie in der Verlaufsniederschrift, Präsentation sowie Dokumentation.

Die Norderstedter Jugendlichen haben Ergebnisse erarbeitet und in einem Jugendforum zusammengetragen.




Nach einem Jahr intensiver Arbeit in verschiedenen thematischen Arbeitsgruppen, Bürgerforen, Planungswerkstätten und Diskussionen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr liegen die Ergebnisse des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes - ISEK 2030 vor.




Diese Ergebnisse wurden am 11. Juni 2010 auf dem 3. Bürgerforum im Plenarsaal des Rathauses Norderstedt vorgestellt.
Präsentation Teil 1
Präsentation Teil 2
Präsentation Teil 3
Verlaufsniederschrift