Kinderbetreuung
Für Kinder unter drei Jahren stehen Betreuungsplätze in Krippen- und Familiengruppen der Kindertagesstätten zur Verfügung, sowie gleichwertige Plätze in der Kindertagespflege.
Das Betreuungsangebot für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt umfasst vor allem die Plätze in den Elementargruppen der Kindergärten.
Grundschulkinder können außerhalb der Unterrichtszeiten in Offenen Ganztagsgrundschulen, Horten und sonstigen Betreuungsangeboten (Modulbetreuungen und anerkannte Elternbetreuungen) betreut werden.