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Gebühren und Ermäßigungen

Für die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen werden Elternbeiträge erhoben, wenn ein Kind eine Kindertageseinrichtung besucht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Elternbeitrag reduziert werden.

In Norderstedt gelten bei allen städtischen, freien und kirchlichen Trägern die gleichen Elternbeiträge für die Betreuung und das Mittagessen in Kindertageseinrichtungen. Bei anderen Betreuungsangeboten kann es gegebenenfalls Abweichungen geben.

Wie hoch sind die Elternbeiträge?

Krippen- und Kindergartengruppen

Seit 01.08.2021 beträgt für Krippen- und Kindergartengruppen der monatliche Elternbeitrag pro wöchentlicher Betreuungsstunde 4,00 €.

Für die Betreuungsarten ergeben sich somit folgende monatliche Elternbeiträge:

◾ Für eine Betreuung von 8:00 bis 13:00 Uhr 100,00 € (5 Stunden pro Tag).
◾ Für eine Betreuung von 8:00 bis 14:00 Uhr 120,00 € (6 Stunden pro Tag).
◾ Für eine Betreuung von 8:00 bis 15:00 Uhr 140,00 € (7 Stunden pro Tag).
◾ Für eine Betreuung von 8:00 bis 16:00 Uhr 160,00 € (8 Stunden pro Tag).
◾ Für eine Betreuung von 8:00 bis 17:00 Uhr 180,00 € (9 Stunden pro Tag).

Für eine Randzeitengruppen-Betreuung beträgt der monatliche Elternbeitrag:

◾ Für eine Randzeit von 6:30 bis 8:00 Uhr 30,00 €.
◾ Für eine Randzeit von 7:00 bis 8:00 Uhr 20,00 €.
◾ Für eine Randzeit von 17:00 bis 17:30 Uhr 10,00 €.

Verpflegungsgeld

Das Verpflegungsgeld für die Mittagsverpflegung beträgt zurzeit 35,00 €.

Wer kann eine Ermäßigung erhalten?

Familien mit geringem Einkommen sowie Familien mit mehreren Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflegestellen können eine Ermäßigung der Elternbeiträge erhalten. Eine Ermäßigung des Verpflegungsgeldes erhalten Familien mit geringem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern in Kindertageseinrichtungen. Kinder in kindergartenähnlichen Einrichtungen können dabei nur unter der Voraussetzung, dass an fünf Tagen/Woche eine Betreuung von mindestens vier Stunden/täglich erfolgt, berücksichtigt werden.

Wann kann ich eine Ermäßigung beantragen?

Ein Ermäßigungsantrag kann frühestens zwei Monate vor Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung gestellt werden.

Zu Beginn eines Kindergartenjahres (01.08.) muss von allen Eltern ein erneuter Ermäßigungsantrag gestellt werden. Auch hier ist eine Antragstellung frühestens zwei Monate vor Beginn eines Kindergartenjahres möglich.

Wo bekomme ich einen Ermäßigungsantrag?

Ermäßigungsanträge sind im Rathaus beim Amt für Schule, Sport und Kindertagesbetreuung, in den jeweiligen Einrichtungen und in der Rubrik „Dokumente“ erhältlich.

Ab wann gilt die Ermäßigung?

Der Ermäßigungszeitraum beginnt frühestens am Ersten des Monats, in dem der Antrag vollständig bei der Stadtverwaltung Norderstedt, Fachbereich Kindertagesbetreuung eingeht.

Was muss ich mit dem Ermäßigungsantrag einreichen?

Der Ermäßigungsantrag muss immer zusammen mit der Anlage A (Bescheinigung der Kindertagesstättenträger) beim Fachbereich Kindertagesbetreuung eingereicht werden. Werden Kinder nur in Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Norderstedt betreut, braucht die Anlage A nicht mit eingereicht werden.

Alle in dem Ermäßigungsantrag gemachten Angaben müssen durch aktuelle Nachweise belegt werden. Dies gilt auch, wenn sich bei Folgeanträgen keine Veränderungen zum Vorjahr ergeben haben sollten. Es können nur vollständige Anträge mit den entsprechenden Nachweisen angenommen beziehungsweise bearbeitet werden.

Wie hoch ist die Geschwisterermäßigung?

Eine Ermäßigung des Regelkostenbeitrags ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Und zwar dann, wenn

  • Geschwisterkinder einschließlich Stiefgeschwister einer Haushaltsgemeinschaft gleichzeitig und bedarfsgerecht in Kindertageseinrichtungen betreut werden. Dies betrifft auch Offene Ganztagsschulen (OGGS), Modulbetreuungen und sonstige anerkannte Elternbetreuungen und auch kindergartenähnliche Einrichtungen 
  • Geschwisterkinder einschließlich Stiefgeschwister einer Haushaltsgemeinschaft in qualifizierten Tagespflegestellen nach § 23 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) betreut werden.

Die Ermäßigung des Regelkostenbeitrages beträgt in diesen Fällen

  • 50 % für das 2. beitragspflichtige Kind sowie 
  • 100 % für das 3. und jedes weitere beitragspflichtige Kind.

Wie beantrage ich eine einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung?

Wenn Geschwisterkinder in derselben Kindertageseinrichtung betreut werden, dann wird die Geschwisterermäßigung in der Regel automatisch vom jeweiligen Träger gewährt. In allen anderen Fällen muss ein gesonderter Ermäßigungsantrag gestellt werden. Die Anlage A (Bescheinigung der Träger der Kindertagesstätte) muss bei der Stadtverwaltung Norderstedt, Fachbereich Kindertagesbetreuung, gemeinsam mit dem Antrag eingereicht werden. Wenn das Kind in einer Offenen Ganztagsgrundschule betreut wird, reicht eine aktuelle Rechnung des Trägers als Nachweis über die Betreuung aus.

Die zu bildende Reihenfolge richtet sich nach dem Geburtsdatum. Als „erstes Kind“ gilt in diesem Sinne das älteste Kind, das betreut wird.

Wer lediglich für die Geschwisterermäßigung einen Antrag stellen möchte, muss hierfür keine weiteren Zusatzbögen mit einreichen.

Ich bekomme Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag

Wenn Sie eine dieser Leistungen erhalten müssen Sie lediglich den Ermäßigungsantrag, sowie die Anlage A und eine Kopie des entsprechenden Leistungsbescheides einreichen.

Ich bekomme keine der vorher genannten Leistungen

Wenn Sie eine einkommensabhängige Ermäßigung aufgrund geringem Einkommens beantragen wollen und nicht zum vorgenannten Personenkreis gehören, benötigen Sie in jedem Fall mindestens noch den Zusatzbogen „Einkommen und Ausgaben“ und gegebenenfalls die Anlage B.

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Ich bin Selbständig oder habe Wohneigentum

Sollten Sie Einkommen aus selbständiger Arbeit beziehen oder Wohneigentum besitzen, reichen Sie bitte den/die entsprechenden Zusatzbogen/Zusatzbögen mit ein.

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