Oberbürgermeisterin
Die Stadt Norderstedt wird hauptamtlich verwaltet. Frau Katrin Schmieder wurde am 05.11.2023 von den Einwohnerinnen und Einwohnern zur Oberbürgermeisterin der Stadt gewählt. Sie leitet die Verwaltung mit ca. 1.200 Beschäftigten.
Frau Oberbürgermeisterin Schmieder ist für die sachliche Erledigung aller Aufgaben verantwortlich, bereitet die Beschlüsse der Stadtvertretung vor und vertritt die Stadt Norderstedt zusammen mit der Stadtpräsidentin.
Die Oberbürgermeisterin ist allein verantwortlich für das Dezernat I (Amt für Finanzen, Hauptamt, Interne Digitale Dienste, Ordnungsamt, Feuerwehr, Rechnungsprüfungsamt, Gleichstellungsstelle, Stadtwerke, sowie den Stabsstellen Ehrenamt, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing, Digitalisierung, Behördlicher Datenschutz und Arbeitssicherheit).
Der Bereich des Dezernates II umfasst insbesondere die Bereiche Jugend, Schule, Kindertagesstätten, Sport, Soziales, sowie Bildung und Kultur und wird von der Zweiten Stadträtin Kathrin Rösel geleitet.
Dem Baudezernat (Dezernat III) steht der Erste Stadtrat, Herr Dr. Christoph Magazowski, vor und es befasst sich mit den Themen Schmutz- und Regenwasserkanalisation, Planung, ÖPNV, Verkehr, Natur, Landschaft, Umwelt, Bauordnungsrecht, Abfall/Müllentsorgung, Stadtpflege, Hochbauten und Gebäudewirtschaft sowie mit der Stabsstelle „Nachhaltiges Norderstedt“.
Die Dezernenten werden für sechs Jahre von der Stadtvertretung gewählt und arbeiten weisungsabhängig.
Oberbürgermeisterin der Stadt Norderstedt
Katrin Schmieder
Seit 2024
Frau Katrin Schmieder
Dezernat I
Rathausallee 50
22846 Norderstedt
- Raum: 329
- Telefon: 040 - 535 95 306
- E-Mail: E-Mail
Oberbürgermeister*innenwahl 2023
Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters am 08. Oktober 2023 - Stichwahl am 05. November 2023
Am 08. Oktober 2023 wählten die Bürgerinnen und Bürger Norderstedts ihre Oberbürgermeisterin bzw. ihren Oberbürgermeister. Da bei diesem Wahlgang keiner der Kandidaten die erforderlichen 50 % der Stimmen erreichen konnte, fand am 05. November 2023 eine Stichwahl statt.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung haben oder sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben sowie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters erfolgt nach landesgesetzlichen Vorschriften.
Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister leitet die Verwaltung der Gemeinde in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Gemeindevertretung und im Rahmen der von ihr bereitgestellten Mittel. Sie oder er ist für die sachliche und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben, die Organisation und den Geschäftsgang der Verwaltung sowie für die Geschäfte der laufenden Verwaltung verantwortlich.
Sehen Sie hier die amtlichen Endergebnisse
Ergebnisse der Stichwahl am 05.11.2023 ab 18.00 Uhr