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Vollstreckung

Die Finanzbuchhaltung Norderstedt nimmt die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde der Stadt Norderstedt nach § 263 Landesverwaltungsgesetz S-H (LVwG) wahr.

Die Beitreibung aller öffentlich-rechtlichen und teilweise privatrechtlichen Forderungen der Stadt Norderstedt, sowie anderer auswärtiger Gläubiger, wird durch die Vollstreckungsbehörde durchgeführt. Die Durchführung auswärtiger Ersuchen erfolgt im Wege der Amtshilfe.

Die Beitreibung von Geldforderungen wird in zwei Bereiche unterschieden.

1) Vollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen umfassen unter anderem:

  • Pfändung beweglicher Sachen wie z.B. Kraftfahrzeuge, Fahrzeuge, Sachpfändungen
  • Forderungspfändungen (z.B. Konto/Lohnpfändungen, Mietertragspfändungen)
  • Pfändung von sonstigen verwertbaren Rechten

Die Durchsetzung zur Pfändung oder zur Erlangung von Informationen kann im Rahmen von

  • Wohnungsdurchsuchungsverfahren
  • Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft

erfolgen.

2) Vollstreckungsmaßnahmen in das unbewegliche Vermögen umfassen z.B.

  • Zwangsversteigerungen von Immobilien
  • Zwangssicherungshypotheken

Eine Besonderheit besteht in der Vollstreckung von Bußgeldern. Erfolgt nach Zahlungsaufforderung und Androhung der Erzwingungshaft keine Zahlung, so kann die Erzwingungshaft durch das Gericht angeordnet werden.

Amts - und Vollstreckungshilfe

Die Finanzbuchhaltung als Vollstreckungsbehörde der Stadt Norderstedt vollstreckt im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit öffentlich-rechtliche Ansprüche anderer Gläubiger gegen einen Zahlungspflichtigen in Norderstedt im Wege der Amtshilfe auf Grundlage des Artikel 35 Grundgesetz, §§ 32-36 Verwaltungsgesetz S-H (LVwG).

Andere Gläubiger (Auszug)

  • Norddeutscher Rundfunk Hamburg c/o Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher Gebühreneinzugszentrale - GEZ -) für Rundfunkbeiträge
  • Kreisverwaltungen
  • Andere Behörden/Verwaltungen
  • Industrie - und Handelskammern
  • Handwerkskammer und - Innungen
  • Kreishandwerkerschaften
  • Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
  • Wasser-, Kanal-, Abfall-, Deich- und sonstige Zweckverbände
  • Schornsteinfeger

Hinweise:

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit unseren Mitarbeitern auf. Wir legen Wert auf eine vertrauensvolle Klärung von Vollstreckungsersuchen. Im Rahmen gesetzlicher Möglichkeiten kann auch in schwierigen finanziellen Situationen ein Weg gefunden werden, der Ihnen weiterhilft.

Für das persönliche Gespräch nutzen Sie die Bürozeiten der Vollstreckungsbeamtin/en

Raum VE 1 - Passage (gegenüber der Bücherei Norderstedt-Mitte)

Sprechzeiten: Termine erfolgen nach telefonischer Vereinbarung.

Rathaus Norderstedt, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt

Schriftverkehr, Widersprüche oder Fragen zum Vollstreckungsersuchen sind ausschließlich an den Gläubiger zu richten. Ein Widerspruch begründet keine aufschiebende Wirkung.

Automatisierte Datenverarbeitung/Unterschrift:

Bei dem Versand von Schriftstücken im Rahmen der automatisierten Datenverarbeitung ist gemäß § 37 Absatz 5 VwVfG der Versand ohne Unterschrift gültig.