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Böllerverbot

In der Stadt Norderstedt gibt es im gesamten Stadtgebiet Bereiche, in denen Reetdach gedeckte Häuser vorhanden sind. In besonderem Maße trifft dies auf die Stadtteile Garstedt und Glashütte zu. Aber auch alle anderen Stadtteile sind mit Reetdach-Häusern durchsetzt.

Reetdach gedeckte Häuser sind einer erhöhten Brandgefahr ausgesetzt. Daher ist in der Umgebung von mit Reet gedeckten Häusern zwingend ein Schutzabstand von mindestens 200 Metern Radius zu allen Gebäuden einzuhalten!

In unmittelbarer Nähe von Reetdach-Häusern ist das Böllern und Abbrennen von Feuerwerksraketen, Raketenbatterien und ähnlichen pyrotechnischen Gegenständen verboten. Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Die Stadt Norderstedt informiert ihre Bürgerinnen und Bürger auf dieser Karte über die zwingend einzuhaltenden Schutzradien in den verschiedenen Stadtteilen. Alle Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, sich vor dem Abbrennen von Raketen und Böllern über die geltenden Schutzzonen zu informieren und diese zu beachten – dies dient sowohl ihrer eigenen Sicherheit als auch der anderer Menschen.

Darüber hinaus gilt nach wie vor: In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder-, Altern- und Pflegeheimen ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände grundsätzlich verboten.

Bei eventuellen Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Stadtverwaltung unter Telefon 040 - 535 95-0

Amtliche Bekanntmachung - Verkauf und Abbrennen von Feuerwerks- bzw. Knallkörpern

Kartenansicht Reetdachhäuser (Geoserviceportal)

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