Wohnraumförderung
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt gezielt den Wohnungsbau für Menschen mit niedrigen Einkommen. Günstige Kredite und Zuschüsse werden an Investoren vergeben, die damit zweckgebundene Wohnungen errichten. Dies bedeutet, nur Wohnberechtigte dürfen die Wohnungen beziehen und die Miete ist der Höhe nach begrenzt. Der Nachweis der Wohnberechtigung erfolgt über einen Wohnberechtigungsschein.
Um einen Wohnberechtigungsschein erhalten zu können, darf eine Einkommensgrenze nicht überschritten werden. Es gibt unterschiedliche Einkommensgrenzen, die sich nach dem jeweiligen Förderweg richten, nach dem Wohnungen errichtet wurden. Außerdem ist die Höhe der Einkommensgrenze abhängig von der Anzahl der Familienmitglieder.
Die Stadt Norderstedt unterstützt die Errichtung geförderter Wohnungen mit dem Grundsatzbeschluss der Stadtvertretung aus dem Jahr 2013, nach dem bei der Ausweisung neuer Baugebiete 30 Prozent der Geschossflächen für geförderten Wohnungsbau gesichert werden sollen.
Einen Wohnberechtigungsschein können Sie in der Stadtverwaltung Norderstedt im Fachbereich Wohngeld und soziale Dienste beantragen. Bewerbungen für eine geförderte Wohnung müssen Sie direkt an die jeweiligen Wohnungsunternehmen, Vermieterinnen und Vermieter richten.
Weitere Informationen sowie Antragsunterlagen sind über den nebenstehenden internen Link abrufbar.
Die von der Stadt Norderstedt ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten zwei Jahre lang, aber nur für Schleswig-Holstein. Wenn Sie in ein anderes Bundesland ziehen möchten, müssen Sie sich an die Verwaltung dort vor Ort wenden.