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Amtliche Bekanntmachungen

Satzungen und Verordnungen der Stadt Norderstedt werden durch Bereitstellung auf der Internetseite www.norderstedt.de bekanntgemacht. Jede Person kann sich Satzungen und Verordnungen kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen werden bei der Stadt Norderstedt, Pressestelle, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, zur Mitnahme ausgelegt oder bereitgehalten.

Nach dem Baugesetzbuch erforderliche örtliche Bekanntmachungen der Stadt Norderstedt werden in der Zeitung Hamburger Abendblatt bekanntgemacht. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung wird zusätzlich unter www.norderstedt.de ins Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes auf www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung zugänglich gemacht.“

Amtliche Bekanntmachungen