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Rechtskräftige Satzungen der Stadt Norderstedt

Neben den Bebauungsplänen bestimmen auch Satzungen nach § 34 und § 35 des Baugesetzbuches (BauGB) wo und wie Bauvorhaben genehmigt werden können.

In Norderstedt sind zur Zeit folgende Satzungen rechtskräftig und werden daher angewendet.

Diese Seite befindet sich noch im Aufbau, daher werden noch nicht alle Satzungen angezeigt, die in Norderstedt anzuwenden sind

zu den Rechtlichen und Nutzungshinweisen

zu den Ansprechpartnern

§ 34 Satzung Haslohfurth, 1. Änderung und Ergänzung
Ortsteil: Harksheide
Rechtskräftig seit: 13.11.1982



§ 34 Satzung Haslohfurth
Ortsteil: Harksheide
Gebiet: Ulzburger Straße zwischen Industriebahn und Schleswiger Hagen sowie Henstedter Weg / Gräflingsweg
Rechtskräftig seit: 08.09.1979



§ 34 Satzung Haslohfurth, 2. Änderung und Ergänzung
Ortsteil: Harksheide
Rechtskräftig seit: 05.08.1999



§ 34 Satzung "Glashütte Nordost"
Ortsteil: Glashütte
Gebiet: im Zusammenhang bebauten Ortsteil Glashütte Nordost
Rechtskräftig seit: 24.10.1986
Plan    


Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 352 »Zwischen Altem Buckhörner Moor und Pappelstieg"
Ortsteil: Garstedt
Gebiet: Südlich Heidbergstraße, westlich Pappelstieg, nördlich Buchenweg, östlich Altes Buckhörner Moor
Rechtskräftig seit: 23.05.2024

weitere Dokumente:
Satzung Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 352



§ 34 Satzung "Glashütte Nord"
Ortsteil: Glashütte
Gebiet: im Zusammenhang bebauten Ortsteil "Glashütte Nord"
Rechtskräftig seit: 08.04.1994
Plan    

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§ 34 Satzung "Harkshörn" 1. Änderung und Ergänzung
Ortsteil: Harksheide
Gebiet: nördlich Kringelkrugweg / östlich Haus-Nr. 35 / bis Zufahrt Kleingartenanlage
Rechtskräftig seit: 22.04.2010
Plan    

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§ 34 Satzung "Haslohfurth" 2. Ergänzung
Ortsteil: Friedrichsgsabe
Gebiet: im Zusammenhang bebauten Ortsteil "Haslohfurth"
Rechtskräftig seit: 05.08.1999
Plan    

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§ 34 Satzung "Harkshörn"
Ortsteil: Harksheide
Gebiet: Feldweg; Kringelkrugweg; Am Hange; Feldstraße
Rechtskräftig seit: 08.09.1979
Plan    

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§ 34 Satzung "Glashütte Nord 1. Ergänzung"
Ortsteil: Glashütte
Gebiet: Südlich Siegfriedstraße, zwischen Tangstedter Weg und Segeberger Chaussee
Rechtskräftig seit: 04.04.2006
Plan    

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§ 34 "Glojenbarg"
Ortsteil: Garstedt
Gebiet: Ohechaussee/ U-Bahntrasse/ Tarpenbeck/ Bekwisch
Rechtskräftig seit: 23.04.1984
Plan    

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§ 34 Satzung "Haslohfurt" 1. Ergänzung
Ortsteil: Harksheide
Gebiet: Henstedter Weg / Schleswig-Holstein-Strasse
Rechtskräftig seit: 13.11.1982
Plan    

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§ 34 Satzung "Glashütter Damm Nord-West"
Ortsteil: Glashütte
Gebiet: nördlich Glashütter Damm und Immenhorst-zwischen Ossenmoorgraben und Kreuzweg
Rechtskräftig seit: 19.07.2003
Plan    


§ 34 Satzung "Haslohfurth"
Ortsteil: Friedrichsgabe
Gebiet: Ulzburger Straße zwischen Industriebahn und Schleswiger Hagen sowie Henstedter Weg / Gräflingsweg
Rechtskräftig seit: 08.09.1979
Plan    

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§ 35 Satzung Tangstedter Forst
Ortsteil: Harksheide
Gebiet: Tangstedter Forst
Rechtskräftig seit: 21.12.2006
Plan    

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§ 35 Satzung »Glashütte West"
Ortsteil: Glashütte
Gebiet: bebauten Bereich im Aussenbereich »Glashütte West"
Rechtskräftig seit: 25.08.1994
Plan    

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§ 35 Satzung "Glashütte Süd"
Ortsteil: Glashütte
Gebiet: bebauten Bereich im Aussenbereich »Glashütte Süd"
Rechtskräftig seit: 25.08.1994
Plan    

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§ 35 Satzung »Glashütte Ost"
Ortsteil: Glashütte
Gebiet: bebauten Bereich im Aussenbereich »Glashütte Ost"
Rechtskräftig seit: 25.08.1994
Plan    

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§ 35 Satzung »Glashütte Süd-West"
Ortsteil: Glashütte
Gebiet: bebauten Bereich im Aussenbereich »Glashütte Süd-West"
Rechtskräftig seit: 03.11.1994
Plan    

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§ 35 Satzung »Glashütte Nord-West"
Ortsteil: Glashütte
Gebiet: bebauten Bereich im Aussenbereich »Glashütte Nord-West"
Rechtskräftig seit: 25.08.1994
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§ 34 Satzung "Glashütte Nordost 1. Ergänzung"
Ortsteil: Glashütte
Gebiet: im Zusammenhang bebauten Ortsteil Glashütte Nordost
Rechtskräftig seit: 25.08.1994
Plan    

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Rahmenpläne der Stadt Norderstedt

Als Bindeglied zwischen der relativ groben Maßstäblichkeit des Flächennutzungsplanes (Maßstab 1: 10 000) und dem katastergenauen Bebauungsplan ( M 1: 1000 ) besteht mit dem Städtebaulichen Rahmenplan ein Planungsinstrument, mit dem für größere Teilräume der Stadt ( z.B. Ortsteile, zusammenhängende Siedlungsgebiete) die städtebaulichen Zusammenhänge aufgezeigt werden und grundsätzliche planerische Zielsetzungen entwickelt werden.

Der städtebauliche Rahmenplan ist keiner Verfahrensvorschrift unterworfen (sogenanntes „informelles Planungsinstrument“). Aus ihm können in der Regel mit geringerem Aufwand Bebauungspläne entwickelt werden. Die informellen Pläne schaffen noch kein Baurecht, somit haben Rahmenpläne keine unmittelbaren Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger. Der Rahmenplan hat jedoch bindenden Charakter für das Verwaltungshandeln. Mit der Rahmenplanung ist beabsichtigt, die privaten und öffentlichen Belange frühzeitig zu integrieren, um eine zügige Umsetzung der beabsichtigten räumlichen Entwicklung zu gewährleisten.

Rechtliche und Nutzungshinweise:

Die auf dieser Seite im Internet dargestellten Planwerke dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Fachkundige Auskünfte und Beratung zu den Planwerken, zum aktuellen Stand der Planverfahren und zum Planungsrecht erhalten Sie direkt bei der Stadt Norderstedt (siehe Kontakt). Das Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr stellt die Daten mit der erforderlichen Sorgfalt bereit. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Maßhaltigkeit und Genauigkeit der überlassenen Daten wird nicht übernommen. Insofern besteht auch keine Haftung für unrichtige Angaben, Übertragungsfehler, Folgeschäden oder sonstige Schäden jeder Art. Die Daten dürfen nur für eigene, nichtkommerzielle Zwecke verwendet werden. Veröffentlichungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Das Urheberrecht sowie sämtliche sonstige Rechte ( insbesondere Nutzungsrechte wie Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung in jeglicher Form etc.) verbleiben in jedem Fall bei der Stadt Norderstedt.

Rahmenplan Grüne Heyde

Rahmenplan GRÜNE HEYDE - „Wohnbauflächen Mühlenweg – Harckesheyde“
Für das Gebiet: „Zwischen Schulweg im Westen und Gewerbegebiet Harkshörn im Osten, südlich Mühlenweg und nördlich Harckesheyde“ soll ein Rahmenplan der Stadt Norderstedt „Wohnbauflächen Mühlenweg – Harckesheyde“ aufgestellt werden.

Das Plangebiet stellt eine stadtentwicklungspolitisch bedeutsame Fläche dar, der als Verbin-dung vom ehemaligen Kleinsiedlungsgebiet Harkshörn im Norden zur verdichteten Bebauung südlich Harckesheyde eine besondere Bedeutung zukommt.

Es handelt sich hierbei um eine der letzten neuen großen Wohnbauflächen in Norderstedt.  
Aus diesem Grund wurde von Anfang an darauf Wert gelegt, diese Fläche qualitativ hoch-wertig zu entwickeln. Die Qualitäten sollen über ein Rahmenplanverfahren und darauf auf-bauend über ein Bauleitplanverfahren entwickelt werden.

Da es sich hier um ein besonderes Projekt handelt, spielt das Thema Nachhaltigkeit, wie auch in anderen Projekten, eine bedeutende Rolle (DGNB-Zertifizierung).

Das Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr wird daher das Thema Nachhaltigkeit auf eine für Norderstedt neue Weise angehen. Es soll für das Projekt eine DGNB-Zertifizierung für die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers beantragt werden. Bei der DGNB-Zertifizierung handelt es sich um eine international anerkannte Auszeichnung.

Darüber hinaus wurde und wird der Rahmenplan mit intensiver Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit erarbeitet. So wurde eine sogenannte Perspektivenwerkstatt durchgeführt, an dessen Ende der illustrative Rahmenplan als Vision für die Entwicklung des neuen Stadtteils stand.(Link die Perspektivenwerkstatt)

Die Perspektivenwerkstatt

Die Perspektivenwerkstatt stellt eine besondere Form der Bürgerbeteiligung dar. Es handelt sich hierbei um ein kompaktes Verfahren, dass an einem verlängertem Wochenende stattfand.

Sie startete mit einer Informationsveranstaltung am Freitag, 13.11.2015, in der Informationen zur Perspektivenwerkstatt gegeben wurden und u. a. Beispiele zur nachhaltigen Siedlungsplanung gezeigt wurden. Diese Abendveranstaltung konnte genutzt werden, um sich im Vorfeld noch einmal zu informieren.

Die breite, öffentliche Beteiligung fand am Samstag, 14.11.2015, statt. In der Perspektivenwerkstatt wurden Probleme, Wünsche, Lösungen gesammelt und diskutiert. Im Anschluss wurde an Planungstischen unter anderem zu den Themen:
 
•    Verkehr und Mobilität
•    Freiraum
•    Baustruktur
•    Energie
•    Seniorenwohnen
•    Räume für Jugendliche
•    Nachhaltigkeit
 
gearbeitet.

Die Perspektivenwerkstatt war mit über 120 Bürgerinnen und Bürgern sehr gut besucht und es herrschte eine konstruktive positive Arbeitsstimmung vor. Die Begeisterung der Mitarbeitenden über diese Form der Bürgerbeteiligung war greifbar.

An den darauf folgenden Tagen arbeitete das Team aus externen Planern die Ergebnisse auf und verdichtet diese so, dass am Ende ein städtebauliches Konzept, die gemeinsam erarbeiteten Ziele darstellt.
 
•    Von Zadow International aus Schwielowsee für kooperative Planungsprozesse und die Moderation
•    Büro Machleidt aus Berlin für Stadtplanung
•    Büro John Thomson & Partners aus London für Beteiligung und Städtebau
•    Büro Sinai aus Berlin für Freiraumplanung
•    Büro performative Architektur aus Frankfurt für Nachhaltigkeit, Mobilität, Wasser und Energie
•    Büro Argus aus Hamburg für Mobilität
•    Herr Messerschmidt als Berater für die Zertifizierung der DGNB
 
Das Ergebnis der Perspektivenwerkstatt wurde gleich im Anschluss an diese Phase am Dienstag, 17.11.2015, der Öffentlichkeit in einer Veranstaltung präsentiert.
Am Donnerstag, 19.11.2015, wurden die Ergebnisse im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vorgestellt.

Perspektivenwerkstatt Ergebnispräsentation Designteil

Perspektivenwerkstatt Ergebnispräsentation Prozessteil

Am 27.02.2016 fand ein weiteres Bürgerforum "grüne heyde norderstedt" statt.

Es wurde ein Rückblick auf die Perspektivenwerkstatt gegeben und die Vertiefung einzelner Themen bis Februar 2016 vorgestellt. Anschließend wurden Planungstische am 27.02.2016 aufgebaut und alle interessierten Gruppen arbeiteten motiviert weiter.

Wer ist die DGNB?

Die DGNB - Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen e. V. - ist ein Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, nachhaltiges Bauen und das Betreiben einer nachhaltigen Umwelt zu fördern. „Ziel der DGNB ist es, die gebaute Umwelt zum Wohle aller so zu planen, zu betreiben und zu nutzen, dass die Interessen der nach uns kommenden Generationen nicht darunter leiden - dies so weit wie möglich ohne Einschränkung der Interessen der heu-tigen Generation.“ Die DGNB wurde 2007 von 16 Initiatoren unterschiedlicher Fachrichtungen der Bau- und Immobilienwirtschaft gegründet. Dem Verein gehören zurzeit weltweit 1.200 Mitglieder an.

Die Stadt Norderstedt ist der DGNB im Dezember 2019 beigetreten.

Was ist ein DGNB-Zertifikat?

Die DGNB bietet Zertifikate für Gebäude – Neubau und Bestand – und für Quartiere – Ge-werbequartiere, Industriestandorte und Stadtquartiere - an.
Das DGNB-Zertifikat bewertet Stadtquartiere, die Nachhaltigkeitskriterien in herausragender Weise erfüllen. Für das Projekt „Wohnbauflächen Mühlenweg – Harckesheyde“ soll dieses Instrument genutzt werden, um in diesem besonderen Stadtquartier eine hohe städtebauliche Qualität auch im Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung zu sichern.
Die Zertifizierung umfasst die 6 Themenfelder
 
•    Ökologie
•    Ökonomie
•    soziokulturelle und funktionale Aspekte
•    Technik
•    Prozesse und
•    Standort.
 
Die ersten 4 Themenfelder fließen gleichgewichtet in die Bewertung ein. Damit ist dieses System das einzige, das wirtschaftliche Aspekte beim nachhaltigen Bauen mit ökologischen Aspekten gleichsetzt. Die Systematik zur Bewertung wurde vom DGNB und dem Bundesmi-nisterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entwickelt. 

Wie erfolgt die Zertifizierung?

 
Die Zertifizierung eines Stadtquartieres erstreckt sich über 3 Phasen. Das ist dem ganzheitlichen Ansatz der DGNB geschuldet. So umfasst das Projekt die sogenannte Vorzertifizierung, das Zertifikat für Planung und Erschließung und das Zertifikat für die Gebäude.  
Das Vorzertifikat wird für die Konzepterstellung erteilt. Im Projekt „GRÜNE HEYDE“ würde es die Erarbeitung des Rahmenplans umfassen.  

Das Projekt „GRÜNE HEDE“ wurde im Dezember bei der DGNB als zu zertifizierendes Projekt angemeldet.

Das Zertifikat für Planung und Erschließung beinhaltet die Bauleitplanung und das Zertifikat für die Gebäude bewertet den Realisierungsteil.
Zur Erreichung dieser Ziele wurde ein externer Berater eingeschaltet, der die Verwaltung unterstützen soll.

Das Vorzertifikat in Platin

Bei der Entwicklung des Rahmenplanes Grünen Heyde wurde von Anfang an Wert daraufgelegt, hier ein nachhaltiges neues Quartier entstehen zu lassen. Ziel ist es ein städtebaulich qualitativ hochwertiges Quartier zu entwickeln, welches zukunftsfähig und resilient ist. Es soll ein Quartier entstehen, in welchem sich Bewohnerinnen und Bewohner zu Hause fühlen und mit dem sie sich identifizieren können.

Aus diesem Grund hat das Amt für Stadtentwicklung und Verkehr bereits sehr früh entschieden, dieses Projekt durch die Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) zertifizieren zu lassen. Hierbei betrachtet und bewertet die DGNB fünf Bereiche: Ökologie, Ökonomie, soziokulturelle und funktionale Aspekte, Technik und den Prozess.

Das Projekt startete bereits mit dem Aufstellungsbeschluss und dem Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung am 20.09.2012. Sehr schnell wurde jedoch klar, dass für ein so großes Quartier die Zielsetzung für die Entwicklung, nicht ohne die Einbindung aller Beteiligten und Interessierten erfolgen sollte. Daher wurde im Herbst 2014 die Perspektivenwerkstatt (Link die Perspektivenwerkstatt)durchgeführt, an dessen Ende, gemeinsam eine Vision für die Entwicklung der GRÜNE HEYDE erarbeitet war, die die Grundlage für die weitere Bearbeitung darstellte.

Es war von Anfang an wichtig, für die Bearbeitung dieser komplexen Fragestellungen, eine Projektstruktur zu entwickeln, die alle wichtigen Entscheider einbindet. So wurden nicht nur die verschiedenen Bereiche der Verwaltung eingebunden, sondern auch, soweit erforderlich, externe Behörden. Es wurden diverse Fachbüros beauftragt, um sich mit einzelnen Aspekten einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung zu beschäftigen, so wurde ein Wasserkonzept, ein Energiekonzept, ein Lärmgutachten oder eine Abfallentsorgungsstudie erstellt. Es wurden ein Mobilitätskonzept und ein grünplanerischer Fachbeitrag durch externe Büros erarbeitet und schlussendlich durch ein Planungsbüro in den städtebaulichen Entwurf integriert.

Eine besondere Bedeutung kam im Prozess der Einbindung und Beteiligung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr zu. So wurden im Verfahren, in vielen kleineren Beschlüssen, die Zielsetzungen und Maßnahmen gemeinsam weiterentwickelt.

Eine weitere Herausforderung bei der Entwicklung der GRÜNEN HEYDE stellt hier die Eigentümerstruktur dar. Hier war und ist die Einbindung der Grundeigentümer in den Prozess eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung der GRÜNEN HEYDE.

Um trotz der vielfältigen Themen immer auch den Blick auf eine nachhaltige Siedlungsentwicklung zu lenken, wurde ebenfalls sehr früh ein Berater und Auditor durch den Fachbereich Planung beauftragt, diesen Prozess zu begleiten und zu unterstützen.

So entstand gemeinsam der städtebauliche Entwurf für die GRÜNE HEYDE. (Link Rahmenplan-Entwurf)

Schlussendlich wurde am 06.02.2020 der Entwurfsbeschluss zur GRÜNEN HEYDE gefasst. Auf dieser Grundlage wurde die GRÜNE HEYDE bei der DGNB zum Vorzertifikat eingereicht.

Die DGNB hat ihre Konformitätsprüfung abgeschlossen und uns mitgeteilt, dass die GRÜNE HEYDE das Vorzertifikat in Platin erreicht hat.

                                                                    

Das Verfahren

Die GRÜNE HEYDE soll in einem zweistufigen Verfahren entwickelt werden:

1.    Erarbeitung eines Rahmenplanes GRÜNE HEYDE - „Wohnbauflächen Mühlenweg – Harckesheyde“ der die Visionen entwickelt und die Machbarkeit prüft  
2.    Bauleitplanung zur Schaffung von Baurechten
 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 20.09.2012 den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung für den Rahmenplan „Wohnbauflächen Mühlenweg – Harckesheyde“ gefasst.
 
Der Rahmenplan definiert die grundsätzlichen Entwicklungsziele für das Plangebiet. Er trifft Aussagen
•    zur Erschließung
•    zur baulichen Struktur
•    zur Dichte
•    zum Grün
•    zur sozialen Infrastruktur und
•    zur Energieversorgung.

Auf Grundlage des Beschlusses wurde das Strukturkonzept in einer öffentlichen Veranstaltung allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Die Veranstaltung fand am 25.09.2014 statt, anschließend hingen die Pläne für die Dauer von 4 Wochen im Rathaus zu Jedermanns Einsicht aus. Die Veranstaltung war mit ca. 200 Bürgerinnen und Bürgern gut besucht und es wurde eine konstruktive Diskussion geführt.
 
Die Ergebnisse wurden aufbereitet und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in der Sitzung am 16.07.2015 zum Beschluss vorgelegt.  
In selbiger Sitzung wurde der Aufstellungsbeschluss angepasst und der Ausschuss hat die Durchführung eines besonderen Beteiligungsverfahrens, der Perspektivenwerkstatt(Link die Perspektivenwerkstatt), beschlossen. Diese fand vom 13.11.2015 bis 17.11.2015 statt. Aufbauend darauf wurde am 27.02.2016 ein Bürgerforum durchgeführt, in welchem einzelne Themen vertiefend betrachtet wurden.
 
Auf Grundlage des dort erarbeiteten sogenannten illustrativen Rahmenplanes wurden folgende Büros mit der Erarbeitung von Fachgutachten beauftragt:
 
Rahmenplanung - Büro Evers & Partner aus Hamburg

nachhaltiges Mobilitätskonzept - Büro SBI aus Hamburg

Natur und Freiraum - Landschaftsplanung Jacob | Fichtner PartGmbH aus Norderstedt

Wasserkonzept - Ingenieurbüro Kraft aus Berlin

Energiekonzept - Büro ee-concept aus Darmstadt

Abfallentsorgungsstudie - INFA – Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur- Management GmbH aus Ahlen

Baumgutachten - Büro Thomsen aus Norderstedt

Artenschutzpotenzialabschätzung - Herr Lutz – Biologe aus Hamburg

lärmtechnische Untersuchung - Ingenieurbüro Bergann Anhaus GmbH, Hamburg

Die ersten Ergebnisse der Fachgutachten wurden dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vorgestellt und am 19.04.2018 bzw. 21.02.2019 wurden die Ergebnisse als die Grundlagen für die weitere Bearbeitung beschlossen. Hierbei handelte es sich um die ersten Ergebnisse zum Grün- und Freiraumkonzept, Mobilitätskonzept, Energiekonzept, Wasserkonzept und zur Abfallentsorgungsstudie.
Am 05.12.2019 wurde der Rahmenplan-Vorentwurf dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in erster Lesung vorgestellt. Am 06.02.2020 wurde durch den Ausschuss der Beschluss über den Entwurf gefasst und beschlossen, als erstes Gespräche mit den Grundeigentümern durchzuführen, um Ihnen den Entwurf des Rahmenplanes vorzustellen. Im Anschluss wird der Entwurf zum Rahmenplan der Öffentlichkeit in einer Informationsveranstaltung vorgestellt.

Derzeit laufen die Grundeigentümergespräche noch.

Dokumente

Perspektivenwerkstatt Ergebnispräsentation DESIGNTEIL

Perspektivenwerkstatt Ergebnispräsentation PROZESSTEIL

Illustrativer Rahmenplan

Der Entwurf

Rahmenplan Sieben Eichen - Glashütter Damm

GEMEINSAM DAS BESTE ERREICHEN!

Das heute unbebaute und landwirtschaftlich genutzte Gebiet nördlich Glashütter Damm, westlich Jägerlauf und östlich Kreuzweg soll als Baugebiet entwickelt werden. Dazu wird ein Rahmenplan erarbeitet.

Dieses neue Baugebiet ist erforderlich, da weiterhin viele Menschen in unserer Stadt leben möchten und ein entsprechendes Angebot an Bauflächen fehlt. Bereits im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes für Norderstedt im Jahre 2008 wurde diese Fläche als geeignet für ein Baugebiet angesehen und dementsprechend ausgewiesen.

Die Stadt Norderstedt möchte die 2016 und 2017 angefangene frühzeitige Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern weiterführen, um Wünsche und Lösungen gemeinsam zu besprechen. Aus den im Rahmen der bisherigen drei Beteiligungsveranstaltungen zuletzt diskutierten Entwicklungsszenarien wurde ein Rahmenplanentwurf erarbeitet über den es nun zu reden gilt. Aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen erfolgt dies über eine Online-Beteiligung.

Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschlossene Rahmenplanentwurf wird in einer Videokonferenz allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Melden Sie sich bitte unter den angegebenen Kontaktdaten bei Herrn Helterhoff bis zum 21.03.2021 an. Per E-Mail werden Ihnen dann die Zugangsdaten zur Veranstaltung zugesendet.

Die Videokonferenz findet am Dienstag, den 23.03.2021 um 19:00 Uhr statt. Je nach Teilnehmerzahl können Fragen direkt gestellt werden.

Nach der Videokonferenz besteht die Möglichkeit Unterlagen einzusehen unter:


https://www.norderstedt.de/Aktuelles-und-Service/Aktuelles/Bürgerbeteiligungen/

Sollten Sie nicht über eine Möglichkeit zur Online- Teilnahme verfügen und es besteht ausdrücklicher Bedarf an einer Präsenzveranstaltung, wenden Sie sich bitte an Herrn Helterhoff unter den angegebenen Kontaktdaten

Bei Fragen steht Ihnen folgende Person als Ansprechpartner zur Verfügung:

Mario Helterhoff, Stadt Norderstedt, T. 040 53595-208,
E-mail: stadtplanung@norderstedt.de



Weiteres Vorgehen

Die Ergebnisse aller bisherigen Veranstaltungen sind in den Bearbeitungsprozess des Rahmenplanes eingeflossen.

Somit ist der Rahmenplanentwurf, der am 23.03.2021 öffentlich in einer Videokonferenz vorgestellt werden soll, das Ergebnis der bisherigen Veranstaltungen, deren Dokumentationen im Downloadbereich zur Verfügung stehen.

Nach der Veranstaltung besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Die Veranstaltung und die eingehenden Anregungen werden ebenfalls dokumentiert und veröffentlicht.

Im nächsten Verfahrensschritt ist der abschließende Beschluss des Rahmenplanes vorgesehen, so dass über Bebauungsplanverfahren konkrete Baurechte geschaffen werden können.

Rahmenplan-Harkshörner Weg 

Das Gebiet nördlich und südlich des Harkshörner Weges soll zu einem neuen Wohngebiet entwickelt werden.
Diese Absicht wurde bereits im Flächennutzungsplan der Stadt von 2008 vorbereitet.

Wir laden Sie daher herzlich ein, uns Ihre Ideen und Wünsche für eine neue Wohnbebauung und die im Quartier entstehenden Grünflächen mitzuteilen.

Auf dieser Homepage werden Sie über die bisherigen und zukünftigen Veranstaltungen, deren Inhalte und die weiteren zukünftigen Termine informiert.

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an Frau Stein unter der Telefonnummer 040/53595-203 wenden.

Bisherige Veranstaltungen:

Auftaktveranstaltung Mittwoch, 22.08.2018
RP-Harkshörner Weg Auswertungsbericht Auftaktveranstaltung 22.08.2018

Werkstatt Mittwoch, 27.06.2019

RP-Harkshörner Weg Auswertungsbericht Werkstatt 190627

RP-Harkshöner Weg - Plakat der städtebaulichen Variante 1

RP-Harkshöner Weg - Plakat der städtebaulichen Variante 2

RP-Harkshöner Weg - Plakat der städtebaulichen Variante 3

RP Harkhörner Weg Foto Variante 1 Ergebnisse Das gefällt

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RP Harkhörner Weg Foto Variante 2 Das gefällt 2

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Rahmenplan Norderstedt Mitte

zum Rahmenplan Norderstedt-Mitte und zum Erläuterungsbericht zum Rahmenplan Norderstedt-Mitte.

Rahmenplan Norderstedt-Mitte

Erläuterungsbericht zum Rahmenplan Norderstedt-Mitte

Rahmenplan Friedrichsgabe Nord

Rahmenplan Garstedter Dreieck

 

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