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Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters

Alle 6 Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger Norderstedts ihre Oberbürgermeisterin bzw. ihren Oberbürgermeister.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung haben oder sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben sowie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters erfolgt nach landesgesetzlichen Vorschriften.

Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister leitet die Verwaltung der Gemeinde in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Gemeindevertretung und im Rahmen der von ihr bereitgestellten Mittel. Sie oder er ist für die sachliche und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben, die Organisation und den Geschäftsgang der Verwaltung sowie für die Geschäfte der laufenden Verwaltung verantwortlich.

Oberbürgermeisterwahl 2017

Oberbürgermeisterwahl 2016

Oberbürgermeisterwahl 2010

Bürgermeisterwahl 2004

Ansprechpartner

Wahlamt

Frau Hauer
Ordnungsamt

Rathausallee 50
22846 Norderstedt

weitere Informationen

Frau Hauer

Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben

  • Raum: 133
  • Telefon: 040 - 535 95 157
  • Fax: 040 - 535 95 637
  • E-Mail: ordnungsamt@norderstedt.de
  • Kennung: 321
  • Hinweis: Wahl, Gewerbeuntersagung, Schwarzarbeit, Gestattungsverträge, langfristige Sondernutzungen, TKG-Aufgrabungen