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Häufig gestellte Fragen

Wie läuft eine Anmeldung ab?

Sie füllen die Anmeldung online aus.  Nachdem die Anmeldung bei uns eingetroffen ist, leiten wir Ihre Kontaktdaten an die von Ihnen gewünschte Lehrkraft weiter, die sich mit Ihnen in Verbindung setzen wird und einen Termin für eine Probestunde vereinbart. Wenn Sie keine Lehrkraft genannt haben, suchen wir jemanden für Sie aus.

Bieten Sie Probestunden an?

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, bei uns eine entgeltfreie Probestunde pro Lehrkraft und Unterrichtsfach zu nehmen.

Im Elementarbereich (Musikzwerge, Rasselbande, Musikalische Früherziehung) gelten die ersten vier Termine als Probeunterricht. Innerhalb dieser Zeit ist eine schriftliche Kündigung möglich. Dieser Probeunterricht ist entgeltpflichtig. Das Unterrichtsentgelt wird anteilig fällig. Wenn wir nichts von Ihnen hören, gilt der Vertrag für das gesamte Schuljahr.

In den Orientierungskursen Kreativkarussell und Instrumentenkarussell gibt es keinen Probeunterricht, hier ist die Anmeldung für das gesamte Schuljahr verbindlich.

Vor einer Probestunde

Bevor Sie an einer Probestunde teilnehmen können, benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Anmeldung. Diese können Sie über unser Online-Formular ausfüllen. Ohne Anmeldung können wir leider keine Probestunde gewähren.

Nach einer Probestunde

Wenn Sie nach einer Probestunde weitermachen möchten, vereinbaren Sie bitte mit der Lehrkraft einen Unterrichtstermin. Senden Sie uns spätestens jetzt ein ausgefülltes SEPA-Mandat zu. (das entsprechende Formular findet sich hier). Sobald die Daten bei der Musikschulverwaltung vorliegen, erhalten Sie eine Aufnahmebestätigung sowie eine Entgeltrechnung.

Wann kann ich mich / mein Kind anmelden?

Eine Anmeldung wird jederzeit entgegengenommen. Unterrichtsplätze im Instrumental-/ Vokalunterricht werden in der Regel nur zu Beginn eines Schulhalbjahres (01.02. und 01.08.) vergeben.

In Elementarbereich (Musikzwerge, Rasselbande, Musikalische Früherziehung) und Orientierungsbereich starten die Kurse immer nach den Sommerferien. Eine Aufnahme im laufenden Schuljahr ist nur nach Absprache möglich.

Wann findet der Unterricht statt? Warum finde ich fast nie Termine auf der Internetseite?

Der Unterricht findet (außer den Elementar- und Orientierungsunterricht, sowie für Chöre, Ensembles und Orchester) immer nach individueller Absprache zwischen den Teilnehmenden und den Lehrkräften statt.

Gruppen- oder Einzelunterricht?

Sie können zwischen Einzelunterricht und Gruppenunterricht wählen.

Bei Gruppenunterricht ist es erforderlich, dass die Teilnehmenden möglichst aus einer Altersstufe kommen, über ungefähr den gleichen Kenntnisstand verfügen und auch noch zu den gleichen Tagen und Uhrzeiten am Unterricht teilnehmen können.

Sie müssen möglicherweise mit Wartezeiten rechnen.

Einzelunterricht können wir hingegen meist kurzfristig anbieten

Was kostet der Unterricht?

Die Kosten sind abhängig von dem Unterrichtsfach und der Unterrichtsform. Die Entgelte sind in monatlichen Raten per Lastschriftverfahren zu entrichten. Eine aktuelle Übersicht finden Sie in der Tarifübersicht.

Was passiert bei längerer Erkrankung? Kann man den Unterricht aussetzen?

Wenn es Ihnen bzw. Ihrem Kind aufgrund wegen einer längerfristigen Erkrankung (ab 4 Wochen), eines Kur- oder Klinikaufenthalts nicht möglich ist, am Unterricht teilzunehmen können wir das Entgelt für diesen Zeitraum aussetzen. Hierfür benötigen wir von Ihnen das Attest des behandelnden Arztes / der behandelnden Klinik. Eine rückwirkende Anerkennung des Attestes ist nicht möglich.

Was muss ich tun, wenn ich bei meinem Unterrichtsfach etwas ändern möchte?

Ein Wechsel des Unterrichtsfachs oder der Lehrkraft ist jeweils zum 01.02. oder 01.08. möglich. Änderungen der Unterrichtsform wie Verlängerung bzw. Verkürzung der Unterrichtszeit oder Umstieg von Gruppen- auf Einzelunterricht sind jederzeit zum Anfang eines Monats möglich. Sie müssen online über SpeedAdmin beantragt werden.

Wann kann man kündigen?

Kündigungen des Unterrichts sind grundsätzlich zum 31.01. und 31.07. eines Jahres möglich und bedürfen der Textform. Sie müssen spätestens zwei Monate vorher bei der Musikschule eingegangen sein.

Bei den Angeboten im Elementar- und Orientierungsunterricht sowie bei zeitlich begrenzten Kursen gibt es keine Kündigungsmöglichkeit. Hier ist die Anmeldung für die vereinbarte Zeit verbindlich

Was passiert, wenn mein Kind volljährig wird?

Volljährige TeilnehmerInnen zahlen grundsätzlich den Erwachsenenbeitrag. Nach Vorlage der jeweiligen Bescheinigung werden SchülerInnen, StudentInnen, Auszubildende, Wehrdienstleistende sowie AbsolventInnen des Freiwilligen sozialen, ökologischen oder kulturellen Jahres und des Bundesfreiwilligendienstes den Jugendlichen gleichgestellt.

Welche Ermäßigungen kann man bekommen?

Familien- und Mehrfächerermäßigung

Es wird automatisch eine Ermäßigung gewährt, wenn entweder mehrere Fächer belegt werden oder mehrere Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft ein Unterrichtsangebot wahrnehmen. Die Ermäßigung errechnet sich wie folgt:

zwei Fächer bzw. TeilnehmerInnen pro Haushalt                       10 % Ermäßigung

drei Fächer bzw. TeilnehmerInnen pro Haushalt                         20 % Ermäßigung

vier Fächer bzw. TeilnehmerInnen pro Haushalt                         30 % Ermäßigung

fünf oder mehr Fächer bzw. TeilnehmerInnen pro Haushalt        40 % Ermäßigung

Ermäßigungen aus Einkommensgründen

Teilnehmende, die

  • Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)

  • Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel des zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII)

  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

  • Kinderzuschlag gem. § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG)

  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

erhalten, wird auf Antrag und unter Vorlage entsprechender Nachweise eine Ermäßigung in Höhe von 70 % gewährleistet.

Ferner wird Teilnehmenden, deren regelmäßiges Nettoeinkommen unterhalb der Einkommensgrenze (180% der jeweils aktuellen Sozialhilferegelsätze) liegt, eine Ermäßigung von bis zu 70 % gewährt.

Ermäßigung für Schwerbehinderte

TeilnehmerInnen der Musikschule mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % wird nach Vorlage des Nachweises eine Ermäßigung von 50 % gewährt.

Sozialpass

Kinder unter 18 Jahren von Sozialpassinhabern und Sozialpassinhaberinnen können für ein Entgelt von 5,00 € monatlich an Angeboten der Musikschule teilnehmen.

Sämtliche Ermäßigungen werden befristet gewährt und müssen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer unaufgefordert neu beantragt und nachgewiesen werden. Die Ermäßigung kann erst ab dem Zeitpunktgewährt werden, an dem der Musikschule der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen vorliegt. Eine rückwirkende Ermäßigung ist ausgeschlossen. Die Nichtvorlage eines Folgeantrages mit den entsprechenden Nachweisen hat die Umstellung auf das reguläre Entgelt zur Folge. Die TeilnehmerInnen sind verpflichtet, den Wegfall des Ermäßigungsgrundes bzw. Änderungen unverzüglich der Musikschule mitzuteilen.

Die gewährten Ermäßigungen orientieren sich an den Richtlinien des Kreises Segeberg.

Wo findet der Unterricht statt?

Die Musikschule verfügt über eigene Räume im Musikschul-Kubus am Stadtpark sowie in der Horst-Embacher-Schule (Aurikelstieg 13).

Ferner gibt es Unterrichtsangebote in fast allen Norderstedter Schulen. Allerdings wird nicht jedes Instrument in jeder Schule angeboten. Sie können bei der Anmeldung gerne Angaben zum gewünschten Unterrichtsort machen. Falls möglich wird dies berücksichtigt.

Was passiert bei Unterrichtsausfall?

Wenn der Unterricht wegen Erkrankung einer Lehrkraft ausfällt, erhalten Sie eine Benachrichtigung durch die Musikschule.

Wenn Sie bzw. Ihr Kind wegen Krankheit/ Klassenfahrt etc. nicht am Unterricht teilnehmen kann, sagen Sie bitte direkt bei der Lehrkraft ab.

Versäumte Unterrichtsstunden durch die Teilnehmenden bleiben grundsätzlich entgeltpflichtig.

Fällt der Unterricht durch Verschulden der Musikschule mehr als dreimal pro Halbjahr aus, werden die ausgefallenen Unterrichtsstunden automatisch am Ende des Schulhalbjahres erstattet.