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Geflügelpest

Informationen zum Auftreten der Wildvogel-Geflügelpest im Kreis Segeberg

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Norderstedt,

in Schleswig-Holstein sind in den vergangenen Monaten wiederholt verschiedene Fälle der sogenannten Geflügelpest nachgewiesen worden. Davon betroffen sind auch Gebiete im Kreis Segeberg. Im gesamten Kreis gilt daher ab Donnerstag, 13. Januar, unter anderem eine Aufstallpflicht, was bedeutet, dass Geflügel nicht mehr ins Freie darf.

Wir möchten hier auch darauf hinweisen, dass die so genannte Hobbytierhaltung von Geflügel meldepflichtig und beim Veterinäramt des Kreises Segeberg anzuzeigen ist. Auf der Internetseite finden Sie – falls noch nicht geschehen – einen Vordruck zur Anzeige Ihres Tierbestandes (§ 26 Viehverkehrsverordnung).

Der Kreises Segeberg informiert ausführlich auf seinen Internetseiten:
- https://www.segeberg.de/?object=tx%7c3466.5.1&ModID=255&FID=3466.11972.1 
- https://www.segeberg.de/?object=tx%7c3466.5.1&ModID=255&FID=3466.11973.1 
- https://www.segeberg.de/B%C3%BCrger-innen-Service/index.php?ModID=10&object=tx%2C3466.2.1&La=1&NavID=3466.14.1&ort=3466.2&FID=3466.271.1 

Handlungsempfehlungen und Sicherheitsvorkehrungen des Landes Schleswig-Holstein finden Sie hier:
- https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/_startseite/Artikel2017_2/171103_Handlungsempfehlungen_gefluegelpest.html 

Ausführliche Informationen, Hintergründe zur Geflügelpest finden Sie auch auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts (Nationales Referenz-Zentrum) www.rki.de und beim Friedrich-Loeffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) www.fli.bund.de
.
Auf der folgenden Seite:
- https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Landwirtschaft/Gefluegelpest/Gefluegelpest/gefluegelpest.html 
erfahren Sie etwas zur Historie und über den aktuellen Stand zum Geschehen im Land Schleswig-Holstein.

Die abgebildeten Internetseiten geben Antworten auf die wichtigsten Fragen. Sie finden dort Ansprechpartner für Nachfragen, Anträge und zur Meldung von toten Tieren.
Das Veterinäramt des Kreises Segeberg veranlasst im Bedarfsfall eine Beprobung von toten Wildvögeln. Von Interesse für das Kreisgebiet sind derzeit insbesondere Meldungen über Wassergeflügel und Greifvögel. Funde von einzelnen toten Singvögeln stehen nach derzeitiger Einschätzung in keinem Zusammenhang mit dem Seuchengeschehen.

Fundorte von verendeten Wasservögeln oder Greifvögeln sollen dem Veterinäramt des Kreises Segeberg gemeldet werden.

Ansprechpartnerin beim Ordnungsamt der Stadt Norderstedt:
Frau Tanger
Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben
Tel.: 040/ 535 95 111
E-Mail: ordnungsamt@norderstedt.de 

Sie können auch hier Hinweise, Meldung zu toten Vögeln im Stadtgebiet abgeben. Die Hinweise werden unverzüglich an den zuständigen Kreis Segeberg weitergeleitet.