Verfahrenslotsin
Die Kontakt- und Vertrauensperson für junge Menschen mit Teilhabeeinschränkungen in Norderstedt
Junge Menschen mit geistigen, körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen und ihre Familien stehen oft vor vielen Herausforderungen. Die Verfahrenslotsin berät und begleitet Norderstedter Familien bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII bzw. SGB IX. Das bedeutet im Einzelnen:
- Unterstützung bei der Orientierung im System Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII bzw. SGB IX
(Welche Leistungsangebote gibt es? Welche Ansprüche bestehen?)
- Unterstützung bei der Suche der richtigen Ansprechpartner
- Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen
- Unterstützung beim Verstehen von Bescheiden
- Information über weitere Hilfsmöglichkeiten und Beratungsangebote
- Teilnahme an Gesprächen (z. B. mit Behörden) als Vertrauensperson
Die Beratung richtet sich an
- junge Menschen (unter 27 Jahre), die wegen einer (drohenden) Behinderung Teilhabeeinschränkungen haben
- ihre Eltern (unabhängig, ob sie das Sorgerecht haben)
- ihre Erziehungsberechtigten (z.B. Pflegeeltern oder Betreuungspersonen in Einrichtungen der Jugendhilfe)
- ihre Personenberechtigten (z.B. Vormund, Ergänzungspfleger)
Die Beratung ist
- freiwillig
- unabhängig
- kostenlos
- vertraulich
Beratung, Begleitung und Unterstützung sind sowohl vor, während, als auch nach der Bewilligung einer Leistung möglich.
Beratungsgespräche erfolgen nach Absprache ganz individuell und flexibel (z.B. als persönliches Gespräch im Rathaus, an wohnortnahen Stellen wie Familienzentren oder Beratungsstellen, telefonisch oder per E-Mail).
Ich freue mich auf Deine / Ihre Anfrage.