Sprungziele
Inhalt

Wohnungsnotlagenberatung

In Wohnungsnotlagen, beispielsweise bei einer anstehenden Kündigung oder auch Räumungsklage, bietet das Sozialamt eine Beratung ausdrücklich nicht nur für Mieterinnen und Mieter, sondern auch für Vermieterinnen und Vermieter an. Ziel dieser Beratung ist die Suche nach einer für alle Seiten tragbaren Lösung, aber auch die Vermittlung von weiterführenden Hilfen mit dem Ziel, den gefährdeten Wohnraum möglichst dauerhaft zu sichern.