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Datenschutzhinweise

Informationen nach Artikel 13 und 14 DSGVO
Unser Umgang mit Ihren Daten und Rechten im Rahmen von Vergabeverfahren

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Verantwortliche Stelle ist:
Oberbürgermeisterin Elke Christina Roeder
Rathausallee 50
22846 Norderstedt
Telefon: 040-53595 306
E-Mail: OB@norderstedt.de

Unser behördlicher Datenschutzbeauftragter ist:
Jens Tresselt
Rathausallee 50
22846 Norderstedt
Telefon: 040-53595 379
E-Mail: datenschutz@norderstedt.de

Stellvertretender behördlicher Datenschutzbeauftragter ist:
Wolfgang Grabert
Rathausallee 50
22846 Norderstedt
Telefon: 040-53595 389
E-Mail: datenschutz@norderstedt.de

2. Welche Quellen und Daten nutzen wir?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir für die Durchführung von Vergabeverfahren von Ihnen erhalten.
Dabei handelt es sich insbesondere um:

  • Persönliche Kontaktdaten und Namen von Unternehmen, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt sowie Kontaktdaten von Ansprechpersonen des Unternehmens (z.B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),
  • Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Unternehmens bzw. der Bietergemeinschaft,
  • Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen.

Je nach Verfahren werden Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister oder dem Register zum Schutz fairen Wettbewerbs abgefragt.

Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir dazu rechtlich verpflichtet sind oder Sie eingewilligt haben.

3. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Die Stadt Norderstedt hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Vergaberecht zu beachten. Dazu gehören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH), die Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (SHVGVO), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) und die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens und erfolgt auf Grundlage von § 3 LDSG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 b und c DSGVO.
Ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann ggf. kein Zuschlag erteilt werden, da abgegebene Angebote unvollständig und daher auszuschließen sind.

Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur zum Zwecke der Durchführung von Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung für die Vertragsdurchführung erhoben und verarbeitet.

4. Widerrufsmöglichkeiten bei Einwilligungserklärungen

Sie haben das Recht, nach Artikel 7 Abs. 3 DSGVO eine abgegebene Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Ein Widerruf ist aber nur wirksam für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

5. Wer bekommt meine Daten?

Innerhalb der Stadtverwaltung Norderstedt erhalten diejenigen Fachämter Zugriff auf Ihre Daten, die das Vergabeverfahren und die Ausführung der Leistung betreuen.
Die Zulässigkeit der Datenverarbeitung richtet sich dabei nach Art. 6 DSGVO.
Die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind (§ 150a Gewerbeordnung i. V. m. § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz und § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz; § 7 GRfW, §§ 30, 46 UVgO, §§ 19, 20 VOB/A).
Von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) können im Rahmen der beauftragten Zwecke personenbezogene Daten erhalten. Sie sind dann aber zur strikten Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet.

6. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Verwaltungsverfahrens und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Vergabeunterlagen. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Dokumentationspflichten, die sich aus den Gesetzen und Verwaltungsregelungen ergeben.
Die Aufbewahrungsfrist für Vergabeunterlagen beträgt gemäß Dienstanweisung 11/09 der Stadt Norderstedt 7 Jahre.

7. Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes – EWR) findet nicht statt, es sei denn eine gesetzliche Verpflichtung fordert dies künftig von uns oder Sie erteilen uns Ihre Einwilligung.

8. Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Sie müssen nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind.

9. Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 19 DSGVO für falsche Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO.
Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen des LDSG.