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BEWERBUNGS-FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Bewerbungsprozess

ABLAUF - Welche Schritte durchläuft mein Bewerbung?

Sobald Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Sollte es vorkommen, dass Sie keine Nachricht bekommen, kontaktieren Sie uns gern.

Nach Ende der Bewerbungsfrist prüft zunächst unser Recruitingbereich die Unterlagen aller Bewerber*innen. Sollte etwas fehlen, werden wir uns bei Ihnen melden und die entsprechenden Unterlagen nachfordern.

Die Vorprüfung erfolgt gemäß den Voraussetzungen des Anforderungsprofils in der Stellenanzeige. Dies heißt z.B., dass wenn ein bestimmter Ausbildungs- und Studienabschluss und etwaige Zusatzqualifikationen gefordert werden, die Auswahl strikt nach diesen Kriterien erfolgt.

Sollten alle Voraussetzungen erfüllt sein, wird Ihre Bewerbung an die zuständige Führungskraft des Arbeitsbereiches weitergeleitet. Dort erfolgt eine weitere Selektierung anhand von z.B. beruflichen Erfahrungen, Arbeitszeugnissen und Beurteilungen.

Danach werden die bestgeeigneten Bewerber*innen zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Je nach Verfahren können auch Bewerber*innen nachrücken.

Im Vorstellungsgespräch erhalten Sie die Möglichkeit uns persönlich zu überzeugen. Dabei können, je nach Anforderungsprofil der Stelle, Präsentationen, Rollenspiele, Postkorbübungen, strukturierte Interviews o.Ä. auf Sie zukommen.

Am Ende aller Vorstellungsgespräche erfolgt eine abschließende Bewertung aller Bewerber*innen durch ein Gremium aus Führungskräften und Vertreter*innen des Personalbereiches. Zudem werden die Gleichstellungsbeauftragte, die Schwerbehindertenvertretung und der Personalrat zu den Gesprächen eingeladen.

Nachdem alle Schritte durchlaufen wurden, erhalten Sie zeitnah eine Information, ob wir uns für Sie entschieden haben.
Dies kann in Ausnahmefällen, aufgrund der Einhaltung von Beteiligungsrechten, bis zu zwei Wochen dauern.

Warum haben wir so ein streng reglementiertes Verfahren, werden Sie sich nun sicher fragen.
Neben tarifvertraglichen und beamtenrechtlichen Grundlagen, müssen wir als Arbeitgeberin im öffentlichen Dienst weitgehende Beteiligungsrechte und den Grundsatz der Bestenauslese nach Art. 33 GG einhalten. 

ÄNDERUNGEN - Werden Änderungen in meinem Bewerbungsprofil berücksichtigt?

Alle Änderungen an Ihrem Bewerbungsprofil (wie Nachname & Kontaktdaten) werden sofort wirksam und gehen auch in frühere bzw. laufende Bewerbungen ein. Alle stellenbezogenen Eingaben, sind direkt einer Bewerbung zugeordnet und bleiben bestehen.

AKTUALITÄT - Wie aktuell sind die Stellenangebote?

Unsere Stellenangebote sind stets aktuell und werden stetig aktualisiert.

AUSBILDUNGS-/STUDIENENDE - Kann ich mich auch ohne fertigen Abschluss bewerben?

Können Sie den Nachweis der erforderlichen Qualifikation noch nicht erbringen, weil Sie Ihre Ausbildung, oder das Studium noch nicht abgeschlossen ist, können Sie auch ein Zwischen-, oder Semesterzeugnis hochladen. Bitte geben Sie in Ihrem Lebenslauf, oder dem Motivationsanschreiben an, wann mit dem Abschluss zu rechnen ist.

BEHINDERUNG - Ist eine Behinderung ein Hindernis für die Einstellung?

Eine Behinderung ist absolut kein Hindernisgrund für eine mögliche Einstellung bei der Stadt Norderstedt. Ganz im Gegenteil: Bei gleicher Eignung und Befähigung wird Ihre Bewerbung mit Vorrang berücksichtigt.

BEWERBUNGSFOTO - Brauche ich ein Bild für meine Bewerbung?

Sie entscheiden selbst! Wir entscheiden nicht nach dem Aussehen, sondern nach Ihrer Qualifikation. Bewerben Sie sich also auch gerne ohne Foto.

DATENSCHUTZ - Sind meine Daten sicher und werden vertraulich behandelt?

Bei uns sind Ihre Daten sicher. Nicht erst seit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie sicher sein, dass Ihre Daten, die Sie uns mit Ihrer Bewerbung, in Briefen, Mails oder telefonisch mitteilen, vertraulich behandelt und nicht weitergegeben werden. Weitergehende Informationen zur Verarbeitung und Aufbewahrung Ihrer Daten finden Sie hier.

FRAGEN - Wo bekomme ich die Antworten auf meine Fragen?

Für Fragen und Antworten zu Ihrer Bewerbung stehen Ihnen gerne die Ansprechpartner*innen aus dem jeweiligen Stellenangebot zur Verfügung.

INITIATIVBEWERBUNG - Kann ich mich auch initiativ bewerben?

Sollte für Ihre Expertise und Qualifikation keine passende Stelle dabei sein, können Sie sich gern auch initiativ bewerben.

ONLINE-BEWERBUNG - Warum sollte ich mich online bewerben?

Auf Papier zu verzichten, ist für uns ein Ausdruck des Nachhaltigkeitsgedanken. Es ist nicht nur portofrei, sondern auch schneller und ökologisch sinnvoller als eine Bewerbung per Post.

POSTALISCHE BEWERBUNG - Ist eine Bewerbung per Post möglich?

Wir möchten Sie ermutigen, unser Online-Bewerbungsportal zu nutzen, um Ihre Bewerbungen einzureichen. Dies erleichtert uns die Verarbeitung Ihrer Unterlagen und beschleunigt den Bewerbungsprozess. Selbstverständlich ist es Ihnen auch möglich, Ihre Bewerbung unter Angabe der Kennziffer auf dem postalischen Weg einzureichen:

Stadt Norderstedt
Fachbereich Personal - Recruiting
Rathausallee 50
22846 Norderstedt

Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall keine Bewerbungsmappe, oder Unterlagen, die Sie zurück benötigen wie Fotos, oder originale Zeugnisse eingereicht werden sollten. Die Unterlagen werden hier digitalisiert und nach den Grundsätzen der Datenschutzgrundverordnung vernichtet. Sie können damit nicht mehr an Sie zurückgeschickt werden.

WIEDERHOLUNGSBEWERBUNG - Erhalte ich eine neue Chance, wenn ich mich vorher schon einmal beworben habe?

Wir prüfen bei jeder Stellenausschreibung erneut, ob Ihre Expertise, Fähigkeiten und Kompetenzen zum jeweiligen Stellenangebot passen.