Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters am 05. November 2017 - Stichwahl am 26. November 2017
Am 05. November 2017 wählten die Bürgerinnen und Bürger Norderstedts ihre Oberbürgermeisterin bzw. ihren Oberbürgermeister. Die Stichwahl fand am 26. November 2017 statt.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung haben oder sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben sowie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters erfolgt nach landesgesetzlichen Vorschriften.
Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister leitet die Verwaltung der Gemeinde in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Gemeindevertretung und im Rahmen der von ihr bereitgestellten Mittel. Sie oder er ist für die sachliche und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben, die Organisation und den Geschäftsgang der Verwaltung sowie für die Geschäfte der laufenden Verwaltung verantwortlich.
Am 15.09.2017 hat der Gemeindewahlausschuss 8 Wahlvorschläge zugelassen.
Die Wahlbenachrichtigungen sollten den Bürgerinnen und Bürgern spätestens am 09.10.2017 zugegangen sein.
Sehen Sie hier die amtlichen Endergebnisse
amtliches Endergebnis - Stichwahl 26.11.2017
Weitere Informationen
Pressemitteilung - Elke Christina Roeder gewinnt OB-Wahl in Norderstedt
Pressemitteilung - OB-Wahl in Norderstedt wird in einer Stichwahl entschieden
Bekanntmachung des Ergebnisses der Oberbürgermeisterwahl am 05.11.2017 in der Stadt Norderstedt
Kandidatinnen und Kandidaten:Amtliche Bekanntmachung der Stadt Norderstedt zur Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters
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Herr Passon
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