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Bauen in Norderstedt

 

Norderstedt ist eine attraktive Stadt mit hohem Wohnwert und ein hervorragender Wirtschaftsstandort mit hohen Standortvorteilen. Durch seine hohe Wirtschaftskraft bietet Norderstedt eine Vielzahl qualifizierter Arbeitsplätze. Damit verbindet Norderstedt Wohnen und Arbeiten in idealer Weise.Die vielen Freizeitmöglichkeiten, das gute Kinderbetreuungsangebot und das umfassende Angebot an Schulen und Einrichtungen sprechen für sich.Bauinteressenten bietet Norderstedt ein vielfältiges Angebot an Bauflächen.

Sofern die Stadt Norderstedt Baugrundstücke anbietet, werden diese auf der Internetseite ausgeschrieben.

Bei Interesse bietet die Stadt Norderstedt eine umfassende Bauberatung an.

Für die Bodenrichtwerte in Norderstedt ist der Kreisgutachterausschuss beim Kreis Segeberg zuständig.

Bauaufsicht

Service

Die Kolleginnen des Services helfen Ihnen bei folgenden Anliegen und Themen als erste Ansprechpartnerinnen weiter:

  • allgemeine Bauberatung
  • Akteneinsichten Bauaktenarchiv
  • Hausnummernvergabe
  • Freiwilliges Lärmschutzprogramm Norderstedt 8++
  • Genehmigungsfreistellungsverfahren § 62 LBO

Bauprüfung                                                                                                                                                                                                     

Unsere Kolleginnen und Kollegen der Bauprüfabteilung helfen Ihnen bei folgenden Anliegen und Themen weiter:

  • technische Bauberatung
  • Baugenehmigungsverfahren § 63, § 64
  • Vorbescheidsverfahren § 75 LBO
  • Verfahrensfreie Bauvorhaben und Beseitigungen von Anlagen

Verwaltung 

Unsere Kollegen aus dem Bereich der Bauverwaltung helfen Ihnen bei folgenden Anliegen und Themen weiter:-             

  • Beratungen zu verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten
  • Widerspruchs- und ordnungsbehördliche Verfahren
  • Akteneinsichten Baulastenverzeichnis
  • Eintragungen von Baulasten
  • Auskünfte nach dem Informationszugangsgesetz

Baukontrolle       

  • Unser Baukontrolleur hilft Ihnen bei folgenden Anliegen und Themen weiter:
  • Abnahmen zur Nutzungsaufnahme
  • Anmeldung und Abnahme von Fliegende Bauten (Zelte, Bühnen, etc.)
  • Baukontrollen
  • Verfolgung von Schwarzbauten 

Kontakt

Herr Landsmann
Fachbereich Bauaufsicht


Frau Freytag
Fachbereich Bauaufsicht

  • Raum: 251
  • Telefon: 040 - 535 95 250
  • Fax: 040 - 535 31 - 383
  • E-Mail: E-Mail

Vorkaufsrecht der Gemeinde

Benötigte Unterlagen

Beim Verkauf von Grundstücken hat die Stadt Norderstedt unter Umständen ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Zur Abwicklung des Kaufvertrages wird deshalb eine Bescheinigung der Stadt über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des Vorkaufrechtes benötigt.

Um eine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung zu beantragen, sind folgende Unterlagen einzureichen:

1. schriftlicher, formloser Antrag
2. gegebenenfalls Vollmacht der Vertragsparteien
3. Ablichtung des Kaufvertrages

[zumindest die Angabe aller Daten zu Vertrag (Datum des Vertrages, Notar und Urkundenrolle) und Grundstück (katasteramtliche Bezeichnung, Belegenheit, Grundbuch und Grundbuchblattnummer) sowie den Vertragsparteien (Name, Anschrift und wer ist Kostenschuldner)]

Die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung wird in der Regel vom Notar beantragt, der den Kaufvertrag beurkundet hat, da erst nach Abschluss des Kaufvertrages eine Erklärung abgegeben werden kann.

Kontakt

Frau Zander
Fachbereich Planung

  • Raum: 206
  • Telefon: 040 - 535 95 206
  • Fax: 040 - 535 95 87 206
  • E-Mail: E-Mail

Frau Dybowski
Fachbereich Planung


Frau David
Fachbereich Planung

Bauantrag

Sehr geehrte Antragstellerinnen und Antragsteller, liebe Norderstedterinnen, liebe Norderstedter,

wir begrüßen Sie bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Norderstedt und heißen Sie herzlich willkommen! Sie möchten ein Grundstück erwerben und bebauen, sich baulich verändern, Ihr Gebäude umnutzen, anbauen oder beseitigen? Dann besuchen Sie unser starkes Kompetenzteam der Bauaufsicht. Wir helfen Ihnen gern weiter und unterstützen Sie zielorientiert bei sämtlichen Vorhaben.

Fragen kostet nichts – bei uns sind die Bauberatungen noch kostenlos. Rufen Sie uns gern an oder schreiben Sie uns eine kurze Email und vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin.

Aktuelle Gesetze, Verordnungen und Erlasse des Landes Schleswig-Holstein können Sie unter der Internet-Adressewww.sh.juris.de abrufen. Die Daten werden monatlich aktualisiert, sodass recht frühzeitig „Lesefassungen“ geänderter Rechtsvorschriften vorliegen. Recherchieren können Sie mit Hilfe von Stichworten.

Kontakt

Herr Landsmann
Fachbereich Bauaufsicht


Frau Freytag
Fachbereich Bauaufsicht

  • Raum: 251
  • Telefon: 040 - 535 95 250
  • Fax: 040 - 535 31 - 383
  • E-Mail: E-Mail

Verkauf von Plänen

Kopien von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne sowie deren Änderungen) erhalten Sie gegen Gebühr im Fachbereich Stadtplanung. Auch außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach telefonischer Absprache möglich.

Kontakt

Frau Zander
Fachbereich Planung

  • Raum: 206
  • Telefon: 040 - 535 95 206
  • Fax: 040 - 535 95 87 206
  • E-Mail: E-Mail

Frau Dybowski
Fachbereich Planung


Frau David
Fachbereich Planung

Teilungsgenehmigung für Grundstücke

Aufgrund geänderter Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) ist eine Teilungsgenehmigung bzw. ein Negativzeugnis nicht mehr erforderlich.

Bitte beachten Sie daher die folgenden Hinweise.

Durch die Teilung eines Grundstückes im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes dürfen keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen (§ 19 Abs. 2 BauGB).Klären Sie vor Realisierung der Teilung, ob Behinderungen tatsächlicher oder planungsrechtlicher Art einer Bebauung entgegenstehen. Über die Zulässigkeit von Vorhaben wird ausschließlich auf Antrag in einem gesonderten Verfahren entschieden.

Werden durch die Teilung eines bebauten Grundstückes Verhältnisse geschaffen, die der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) oder Vorschriften aufgrund der LBO zuwiderlaufen, kann die Bauaufsichtsbehörde verlangen, dass ein baurechtmäßiger Zustand der Gebäude oder Gebäudeteile hergestellt wird (§ 8 Satz 1 LBO).

Fragen zu bauordnungsrechtlichen Belangen beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Fachbereich Bauaufsicht.

Kontakt

Frau Zander
Fachbereich Planung

  • Raum: 206
  • Telefon: 040 - 535 95 206
  • Fax: 040 - 535 95 87 206
  • E-Mail: E-Mail

Frau Dybowski
Fachbereich Planung


Frau David
Fachbereich Planung