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Sieben Eichen bisher eingegangene Einträge

[Einleitung]

Im Verkehrskonzept finde ich nicht berücksichtigt, dass zu den Hauptverkehrszeiten die --Elterntaxis-- v.a. an der Grundschule Immenhorst, aber auch am Kindergarten Vicelin-Gemeinde die Straße teil-sperren.


Bitte stellen Sie mir das Verhrsgutachten zur Verfügung; gerne per E-Mail. Danke.


Sehr geehrte Damen und Herren,
Habe an der letzten Informationsveranstaltung 23.3.21 teil genommen und nachträglich die bereits vorher entworfenen Pläne und Konzepte  gelesen. Da ich an den vorangegangenen Veranstaltungen nicht teilgenommen habe, hätte ich gerne nochmal erklärt bekommen, warum keine Anbindung des Gebietes sieben Eichen an Poppenbüttler Str. Oder S.H. Str. erfolgen kann. Die bisher ausgearbeiteten Pläne enthalten wirklich viele gute Idee, aber bei dem Verkehrskonzept habe ich erhebliche Bedenken.
1. Der Glashütter Damm ist nicht breit genug
2. Der Verkehrsfluss zur Hauptverkehrszeit wird durch Schulbetrieb und Kindergartenbetrieb stark ausgebremst. Auch für das kleine Einkaufszentrum Immenhorst  wäre das Auf- und Abfahren in der Feierabendzeit noch schwieriger.
3. Nachdem das Verkehrskonzept geschrieben wurde, wurden das Plambeckgrundstück bebaut, das Wohngebiet Bader Ring erschlossen und auch im Ostteil des Glashütter Damms mehrere Zweifamilienhäuser gebaut, so dass zwangsläufig auch auf dem Glashütter Damm geparkt werden muss.
Das Verkehrskonzept hat zwar gute Ideen (Linksabieger auf Segeberger, Abbiegespuren zur  Poppenbüttler) aber eigentlich wirkt das Verkehrskonzept für das Bauprojekt sieben Eichen wie gewollt und konnte nicht.
Ich bin stark dafür, das ganze Projekt grün zu halten, aber eine Anbindung an S.H. Str. , evtl. mit Kreisel an der Einmündung des Kreuzweges und Verbindung zum Gebiet vor dem Ernst Bader Neubaugebiet, wäre meines Erachtens wichtig,  um den Glashütter Damm zu 40 % zu entlasten. Alternativ könnte auch Achter Born eine Anbindung an die Poppenbüttler erfolgen. Wohlgemerkt Anbindungen als 30 km Zone!
Letztlich möchte ich noch sagen, dass vierstöckige Wohnhäuser, evtl. Noch mit Staffegeschoss zu groß sind. Dreistöckig erachte ich als wesentlich gelungener, notfalls mit Staffelgeschoss, um einen  Kompromiss anzubieten.
Mit der Bitte um Stellungnahme verbleibe ich mit freundlichen Grüßen


Sehr geehrte Damen und Herren!

Das Verkehrsgutachten beruht auf Verkehrszählungen aus den Jahren 2013, 2014 und 2016. Für den Abschnitt "Kreuzung Poppenbütteler Str. / Glashütter Damm" stammen die Zahlen von 2013, sind somit 8 Jahre alt! Beruhend auf diesen, bereits 8 Jahre alten Zahlen, wurde im Gutachten auf Seite 12 der Hinweis gegeben, dass es zu einem Rückstau der Linksabbieger (GD -> PStr.) in Spitzenzeiten kommen kann. Da keine separate Linksabbiegerspur im GD vorhanden ist kommt es also zu einem kompletten Rückstau im Glashütter Damm (auf "allen" Spuren)!

In den letzten 8 Jahren hat der Verkehr merklich zugenommen, allein auf Grund der seit dem neu enstandenen Wohnungen/Häuser im Einzugsbereich des GD. Der mit den 8 Jahre alten Zahlen prognostizierte Rückstau ist heute real vor Ort täglich im Berufsverkehr zu beobachten. Insbesondere die Vollsperrung der Segeberger Chausse zeigt noch eine extreme Verstärkung dieses Efefkts. Ich fürchte diese besondere, zum Glück nur temporäre Situation ermöglicht einen Ausblick auf das zuknünftige, tägliche Verkehrsgeschehen - oder vielmehr auf das zu erwartende tägliche Verkehrschaos...

Ich finde es daher dringend erforderlich einen direkten verkehrlichen Anschluss des Neubaugebiets an die Schleswig-Holstein Straße (über Kreuzweg?) erneut zu prüfen, unabhängig von der Vereinbarung in früheren Veranstaltungen (vor 4 Jahren!!). Schon jetzt, in diesem Jahr, ist eine Aktualisierung der Verkehrsstudie dringend erforderlich. Nur auf dieser Grundlage kann eine sinnvolle Planung des gesamten Wohnbaugebiets erfolgen, ohne in 2-3 Jahren eine Umplanung, aufgrund des dann vielleicht erst vorliegenden Verkehrsgutachtens, durchführen zu müssen.

Noch ein Hinweis: Bspw. naturschutzfachliche Kartierungen dürfen zum Zeitpunkt der Planfeststellung nicht älter als 5 Jahre sein, ggf. ist eine Aktualisierung erforderlich. Gilt eine solche Grenze auch für Verkehrszählungen?

Mit freundlichen Grüßen


Guten Tag,

ich habe folgende Anmerkung zu RAHMENPLAN SIEBEN EICHEN - GLASHÜTTER DAMM.

Der Glashütter Damm ist eine schöne Straße mit einem tollem Baumbestand. Ich vertrete die Ansicht das hier der Baumbestand unverändert bestehen muss. Im Verkehrskonzept  wird vorgeschlagen den Glashütter Damm in eine 30-Zone umzuwandeln mit wechselseitigem Parken auf der Straße.  Ich kann nicht nachvollziehen wie hierdurch die Einmündung zur Segeberger Chaussee im Bereich des Wilhelm-Busch-Platz entlastet werden soll. Auf dem Glashütter Damm gibt es überwiegend nur Anliegerverkehr und durch das wechselseitige Parken wird durch Bremsen und Anfahren von Fahrzeugen die Lärmbelästigung stärker. Besser wäre eine Anbindung über den Kreuzweg zur Schleswig-Holstein-Straße. Ich habe nie verstanden warum ich an einer Schule vorbeifahren muss um über den Kreisel nach Norden zu fahren obwohl es über den Kreuzweg besser wäre


Guten Tag,
Im Folgenden finden Sie unsere Anmerkungen zum Rahmenplanentwurf  Sieben Eichen - Glashütter Damm
 
In dem jetzigen Entwurf, wirkt die geplante Bebauung, teilweise wie ein Fremdkörper.
Die Geschosshöhen müssen auf maximal 2 Vollgeschosse plus Staffelgeschoss begrenzt werden, wie am Glashütter Damm und in den Neubaugebieten  (großer Born, Nachverdichtung  Poppenbütteler- Straße  Ost) üblich.  Es sollte eine geneigte Dachform vorgeschrieben werden.
 
Verkehr
Das Verkehrskonzept bleibt bei vielen Punkten wage und widersprüchlich. Bevor der Rahmenplan erlassen wird, sollte zwingend ein  Gutachten erstellt werden, in dem korrekt beschrieben wird, welche Umbaumaßnahmen an den Kreuzungen Poppenbüttelerstrasse / Glashütter Damm und an der Kreuzung Segeberger Chaussee / Glashütter Damm erforderlich und machbar ( B432 ist ja eine Bundesstraße / Flächenankauf ) sind.
Ohne eine verpflichtende Zusage und Beteiligung der Stadt Norderstedt zum Betrieb der geplanten   Buslinie mit Kleinbussen besteht die Gefahr, dass  die Line bei knappen Finanzmittel eingestellt wird.
  
Freundliche Grüße



Hallo Herr Helterhoff, Hallo Herr Magazowski,

nach der letzten Bürgerbeteiligung im Rahmen der Planung des Baugebietes 7 Eichen kam bei etlichen das Gefühl auf, dass die Anliegen der Anwohner nicht ausreichend berücksichtigt werden und sich von Seiten der Stadt - teilweise auch bewusst - nicht an vorherige Absprachen gehalten wird.

Folgende Punkte sind uns dabei aufgefallen:

Verkehr: Das am 23.03.2021 vorgestellte Konzept für den gesamten Verkehr der neuen ca. 500 Wohneinheiten widerspricht jeder Vernunft. 1. Äußeres Verkehrskonzept: Knotenpunkte (z.B. Wilhelm-Buschplatz  Segeberger Chaussee) haben jetzt schon mangelhafte Qualität, und es bilden  sich lange Rückstaus. Dieses wird selbst im Verkehrskonzept bestätigt, und es werden drei  Maßnahmen genannt, von denen eine gewählt werden muss, um einen ausreichenden Verkehrsfluss gewährleisten zu können.

Bevor man an die Erschließung des Baugebietes geht, sollten doch erst einmal die verkehrsrechtlichen Grundlagen dafür geschaffen sein.

2. Öffentlicher-Personen-Nahverkehr: ÖPNV scheidet als Alternative im Moment praktisch aus, da dieser nicht im Planungsgebiet vorhanden ist. Dieses wird selbst im Verkehrskonzept offen zugegeben. Zitat Mit dem derzeit vorhandenen Busliniennetz . Ist das Plangebiet als nicht erschlossen zu bewerten, da das gesamte Plangebiet außerhalb der Haltestellen liegt

HVV-Busse können auf dem Glashütter Damm nicht fahren. Die Lösung der Stadt, mit dem HVV den Einsatz von Minibussen zu vereinbaren, ist reine Utopie und kein Lösungsansatz (und wird ebenfalls in dem von der Stadt veranlassten Verkehrskonzept als unwirtschaftlich erachtet).

3. Fahrradfahren: Im Verkehrskonzept wird festgehalten, dass der Fahrradverkehr auf dem Glashütter Damm sehr gering ist. Diesem stimmen wir durchaus zu, allerdings liegt dies wohl auch daran, dass aufgrund der Breite der Straße, des fehlenden Mittelstreifens und häufig auf der Straße parkender Autos die Situation für Fahrradfahrer äußerst gefährlich ist. Es wird darauf verwiesen, dass Radfahrer über die Strecke Grundweg/Bargweg ausweichen können; zugleich wird darauf verwiesen, dass auch Autofahrer diese Strecke bevorzugen könnten, weil die Einmündung in die Segeberger Chaussee am Grundweg ampelgesteuert ist und daher viel einfacher nach links abgebogen werden kann als an der Einmündung Wilhelm-Busch-Platz. Nicht berücksichtigt wird, dass dabei zusätzliche Konflikte zwischen Radfahrern und Autofahrern auf sehr engen, teils einseitig oder gar auf beiden Seiten zugeparkten und eigentlich verkehrsberuhigten Straßen (30-km/h-Zone) entstehen.

Daher fordern wir, bevor ein Bebauungsplan aufgestellt und verabschiedet wird, erst ein realistisches Verkehrskonzept für alle Verkehrsteilnehmer erarbeitet und umgesetzt wird.

Bebauungsplanung:

4.            Bebauung in der Höhe: 

3 vs. 4 (5) geschossig. Gemäß dem Protokoll des Workshops vom 16.11.2016 gab es gegensätzliche Erwartungen an das Planungsgebiet. DH und EF vs. DH, EF und maximal 2-3-geschossige  Mehrfamilienhäuser. In den folgenden Sitzungen hatte man sich dann maximal auf 2 Vollgeschosse plus Staffel oder 3 Gesamtgeschosse geeinigt.

Diese Vereinbarung wird in dem am 23.03.2021 vorgestellten Entwurf komplett ignoriert, und es wurden Wohnbunker mit 5 Gesamtgeschossen vorgestellt (4 Vollgeschosse plus Staffelgeschoss).

Dieses passt nicht in die Gegend und bricht klar mit allem, was abgesprochen war. Wenn so eine Bürgerbeteiligung in Norderstedt aussieht, ist sie nichts weiter als Augenwischerei . Hier fordern wir, sich an die Vereinbarung von maximal 3 Gesamtgeschossen zu halten.

5.            Bebauung an den Randflächen.

Es wurde in den vorhergehenden Sitzungen immer zugesagt, dass an den Randflächen nur DH und EH gebaut werden. Dieses wurde nicht komplett eingehalten und muss konsequent zur Anwendung kommen.

6.            Wege an der Randlage:

An der Randlage ist ein  Grünstreifen auf der Seite zum Neubaugebiet (Kreuzweg) eingeplant, während die existierenden Häuser (Jägerlauf) direkt einen Weg an den Gartenzaun bekommen sollen. Hier fordern wir, dass auch an der Randlage zum Jägerlauf einen Grünstreifen angelegt wird.

Zusammenfassend noch einmal die Forderungen zur Anpassung des Rahmenplans:

1.            Erarbeiten Sie ein tragfähiges Verkehrskonzept, bei dem ganz klar festgelegt wird, welche Maßnahmen die Stadt durchführt, um:

a.            die Knotenpunkte zu entlasten,

b.            eine realistisches ÖPNV Anbindung zu gewährleisten und

c.            ein sicheres Fahrradfahren zu ermöglichen.

2.            Einhalten der Absprachen:

a.            Maximal 3 Geschosse.

b.            Bebauung an den Randflächen nur EH und DH.

c.            Grünstreifen auch zur Seite Jägerlauf.

Weiterhin würden wir Sie bitten, spätestens bis zur nächsten Bürgerbeteiligung darzulegen, wie sich die neuen 500 Wohneinheiten auf die anliegenden Schul- und Kitakapazitäten auswirken.

Viele Anwohner haben das Gefühl, dass die Kapazitäten in den beiden (dem Planungsgebiet anliegenden) Grundschulen jetzt schon erschöpft sind. Über einen Ausbau dieser Kapazitäten ist nichts bekannt.

Mit freundlichen Grüßen



Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits in den vorherigen Ausführungen wird darauf hingewiesen, dass die Verkehrszählungen im Zusammenhang mit dem Neubaugebiet Sieben Eichen überholt sind. Die Zahlen werden zu Beginn der Bauphase teilweise mehr als 10 Jahre zurückliegen. Ich halte es deshalb für geboten, alle seinerzeit ermittelten Werte zu aktualisieren. Dies auch vor dem Hintergrund der bis zum 30.06.2022 zu erstellenden Lärmaktionsplanung.

Eine erneute Prüfung, das Neubaugebiet verkehrlich über die Schleswig-Holstein-Straße (ggf. über den Kreuzweg) abzuwickeln, ist dringend erforderlich. Dies gilt insbesondere bereits während der Bauphase für den zu erwartenden umfangreichen Baustellenverkehr.

Es muss bei der abschließenden Planung deutlich werden, dass die Anliegen und Anforderungen der im Glashütter Damm betroffenen Bürger ernst genommen werden und deren Belange ausreichend gewürdigt werden. So habe ich jedenfalls die bisherigen Informationsveranstaltungen verstanden.

Abschließend ebenfalls noch ein Hinweis auf die jüngste Sperrung der Segeberger Chaussee, die den Glashütter Damm phasenweise zur B 432 werden ließ. Weder die Verwaltung noch die Polizei haben eine erkennbare Einhaltung der ausgewiesenen Umleitung kontrolliert. Trotz der mehrfachen Beschilderung, die ein Durchfahrtsverbot des Glashütter Damms auf dem Teilstück Wilhelm-Busch-Platz zur Poppenbüttler Straße für LKWs anzeigten, konnten LKWs und XXL-LKWs ungehindert, teilweise unter Nutzung der Bürgersteige, den Glashütter Damm befahren. War das der Vorgeschmack auf die Zukunft?

Mit freundlichen Grüßen