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Bauleitpläne im Verfahren

Die folgenden Bebauungspläne, Änderungen zum Flächennutzungsplan und sonstige Satzungen sind im Beteiligungsverfahren:

 


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Die folgenden Bebauungspläne, Änderungen zum Flächennutzungsplan und sonstige Satzungen sind im Verfahren:

Rahmenplan "Glashütter Kirchenweg"
Ortsteil: Glashütte
Gebiet: Im Bereich Segeberger Chaussee, Hummelsbütteler Steindamm, Fuchsmoorweg und Glashütter Kirchenweg



Bebauungsplan Nr. 145 südlicher Teilbereich 1. Änderung Norderstedt "zwischen Poppenbütteler Straße und Müllerstraße"
Ortsteil: Glashütte
Gebiet: nördl. Segeberger Chaussee zwischen Poppenbütteler Straße und Müllerstraße
Plan    


Rahmenplan "Harkshörner Weg"
Ortsteil: Harksheide
Gebiet: Südlich Industriestammgleis, westlich geplanter Bebauung Kringelkrugweg bzw. westlich bestehender Bebauung Feldweg, nördlich Grundschule Harkshörn, östlich Feuerwehr und Ulzburger Straße
Plan     Text     Begründung


Bebauugsplan Nr. 8 Glashütte, 9.Änderung "Glashütte Markt zwischen Segeberger Chaussee und Mittelstraße"
Ortsteil: Glashütte
Gebiet: Östlich Busbahnhof Glashütte Markt, Südöstlich Segeberger Chaussee, Nordwestlich Mittelstraße
Plan     Begründung

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Umweltinformationen für das gesamte Stadtgebiet

Bebauungsplan Nr. 110 22. Änderung Norderstedt "Stonsdorfer Weg / Tucheler Weg"
Ortsteil: Harksheide
Gebiet: südl. Stonsdorfer Weg, westl. Tucheler Weg, östl. der Wohnbebauung Greiswalder Kehre 10a-10d, nördl. der Reihenhausbebauung Tucheler Weg 2a-2h
Plan     Text     Begründung

Umweltinformationen für das gesamte Stadtgebiet

Bebauungsplan Nr. 141 Norderstedt, 1. Änderung und Ergänzung "Nettelkrögen"
Ortsteil: Garstedt
Gebiet: Zwischen Gutenbergring und Tarpenbek
Plan     Text     Begründung

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Bebauungsplan Nr. 163 Norderstedt, 2. Änderung "Tennisanlage Lemsahler Weg"
Ortsteil: Glashütte
Gebiet: nördlich Poppenbütteler Straße, westlich Hummelsbütteler Steindamm, östlich Lemsahler Weg


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Bebauungsplan Nr. 250 A Norderstedt "nördlich Glashütter Weg und nördlich Grootkoppelstraße"
Ortsteil: Harksheide
Gebiet: nördlich Glashütter Weg, westlich Falkenbergstraße, nördlich Grootkoppelstraße, östlich Cordt-Buck-Weg


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Bebauungsplan Nr. 257 A Norderstedt "Südlicher Scharpenmoorpark"
Ortsteil: Garstedt
Gebiet: nördlich Ohechaussee/westlich Schwarzer Weg/nördliche Grenze Flurstück 35/2/westliche Begrenzung durch Baustoffhandel und Regenrückhaltebecken
Plan    

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Bebauungsplan Nr. 270 A Norderstedt "Harckesstieg West"
Ortsteil: Harksheide
Gebiet: südlich Mühlenweg / westlich Harckesstieg / nördlich Harckesheyde / östlich Schulweg
Plan    
weitere Dokumente:
Veränderungssperre B 270A PLAN
Veränderungssperre B 270A TEXT


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Bebauungsplan Nr. 275 Norderstedt "Süderweiterung Sondergebiet Bau- und Gartenfachmarkt (ehem. B 216, 2. Änd. + Erg.)"
Ortsteil: Glashütte
Gebiet: Segeberger Chaussee
Plan     Text     Begründung
weitere Dokumente:
275-00 Lärmtechnische Untersuchung
275-00 Grünordnerischer Fachbeitrag
FNP2020-05 AbwägungTöB § 4(2)


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Bebauungsplan Nr. 290 Norderstedt "Südlich Moorweg"
Ortsteil: Harksheide
Gebiet: südlich Moorweg, westlich Flurstück 53/5, Flur 5, Harksheide, nördlich Flurstücke 42/147 und 68/17, Flur 5, Harksheide, östlich der Bebauung an der Falkenbergstraße
Plan     Begründung
weitere Dokumente:
B290-00-Konzept


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Bebauungsplan Nr. 298 Norderstedt "Südlich Umspannwerk - Friedrichsgabe West"
Ortsteil: Friedrichsgabe
Gebiet: südlich Beim Umspannwerk, östlich Kohtla-Järve-Straße
Plan     Text     Begründung

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Bebauungsplan Nr. 305 Norderstedt "Richtweg"
Ortsteil: Garstedt
Gebiet: zwischen U-Bahn-Linie 1, Buschweg, Buchenweg, westlich U-Bahn-Haltestelle Richtweg
Plan     Text     Begründung

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Umweltinformationen für das gesamte Stadtgebiet

Bebauungsplan Nr. 320 Norderstedt "zwischen Ochsenzoller Straße und Achternfelde"
Ortsteil: Garstedt
Gebiet: Flurstücke 351/45, 45/1, 45/12, 45/13, 45/14, 45/15, 45/16, 45/20, 45/21 und 45/22, Flur 17, Gemarkung Garstedt sowie Abschnitte der Ochsenzoller Straße und Achternfelde
Plan     Text    

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Bebauungsplan Nr. 322 Norderstedt "An der Ohechaussee"
Ortsteil: Garstedt
Gebiet: östlich Ohechaussee, westlich Aspelohe auf Höhe Robert-Schumann-Straße
Plan     Text     Begründung


Bebauungsplan Nr. 324 Norderstedt "Ulzburger Straße/südlich Rüsternweg"
Ortsteil: Garstedt
Gebiet: westlich der Ulzburger Straße, nördlich des bestehenden Rechenzentrums, östlich der U-Bahn-Trasse, südlich Rüsternweg
Plan     Begründung
weitere Dokumente:
B324-00-Übersichtsplan
B324-Kino-EG-OG-Ansicht


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Umweltinformationen für das gesamte Stadtgebiet

Bebauungsplan Nr. 325 Norderstedt "Bebauung zwischen Europaallee und Willy-Brandt-Park"
Ortsteil: Garstedt
Gebiet:  Zwischen nördlicher Europaallee und Willy-Brandt-Park, südlich Stichstraße Lütjenmoor
Plan     Begründung


Bebauungsplan Nr. 327 Norderstedt "Ochsenzoll Ost"
Ortsteil: Harksheide
Gebiet: Östlich Schleswig-Holstein-Straße, nördlich Segeberger Chaussee, westlich Wilhelm-Busch-Platz und südlich Ebereschenweg
Plan     Begründung

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Umweltinformationen für das gesamte Stadtgebiet

Bebauungsplan Nr. 332 Norderstedt "Südlich Schleswiger Hagen"
Ortsteil: Friedrichsgabe
Gebiet: nördlich der Bebauung am Flensburger Hagen, östlich der AKN-Trasse auf der Höhe der Haltestelle Haslohfurth, südlich des Schleswiger Hagens und westlich der Bebauung an der Ulzburger Str. 711 bis 741 sowie Schleswiger Hagen
Plan     Text    
weitere Dokumente:
Städtebauliche Varianten


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Umweltinformationen für das gesamte Stadtgebiet

Bebauungsplan Nr. 339 Norderstedt "zwischen Berliner Allee, Schumanstraße und Adenauerplatz"
Ortsteil: Garstedt
Gebiet: östlich Berliner Allee / nördlich Schumanstraße / westlich Adenauerplatz - Linie U1 / südlich der Wohnbebauung Kohfurth 4 - 6a
Plan     Text     Begründung

Umweltinformationen für das gesamte Stadtgebiet

Bebauungsplan Nr. 340 Norderstedt "Feuerwache Ochsenzoller Straße"
Ortsteil: Garstedt
Gebiet: Östlich Ochsenzoller Straße, südlich Kirchenstraße, nördlich Sportanlage Ochsenzoller Straße
Plan     Text    

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Bebauungsplan Nr. 352 Norderstedt "Zwischen Altem Buckhörner Moor und Pappelstieg"
Ortsteil: Garstedt
Gebiet: Südlich Heidbergstraße, westlich Pappelstieg, nördlich Buchenweg, östlich Altes Buckhörner Moor

weitere Dokumente:
Satzung Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 352
Kurzbeschreibung der Nachverdichtungsvarianten 1 und 2
Nachverdichtung Variante 1
Nachverdichtung Variante 2


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Bebauungsplan Nr. 353 Norderstedt "7- Eichen - Glashütter Damm zentral"
Ortsteil: Harksheide
Gebiet: Westlich Wohnbebauung Jägerlauf, nördlich Glashütter Damm, östlich Wohnbebauung Ernst-Bader-Ring, südöstlich Tarpenbekniederung
Plan     Text     Begründung


Flächennutzungsplan der Stadt Norderstedt (FNP 2020), 18. Änderung "westlich Robert-Schumann-Straße / östlich Ohechaussee"
Ortsteil: Garstedt
Gebiet: südl. Wohngebiet Aspelohe, westl. Robert-Schumann-Straße, nördl. Gewerbegebiet In de Tarpen, östl. Ohechaussee, Flurstück 159/26, Flur 16, Gemarkung Garstedt
Plan     Begründung

Umweltinformationen für das gesamte Stadtgebiet

15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020)"zwischen Berliner Allee, Schumanstraße und Adenauerplatz"
Ortsteil: Garstedt
Gebiet: östlich Berliner Allee / nördlich Schumanstraße / westlich Adenauerplatz - Linie U1 / südlich der Wohnbebauung Kohfurth 4 - 6a
Plan     Begründung

Umweltinformationen für das gesamte Stadtgebiet

Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt, 5. Änderung »Sondergebiet-Bau-und Gartenfachmarkt, Baustoffhandel"
Ortsteil: Glashütte
Gebiet: östlich Segeberger Chaussee / südlich Hasenmoorweg / nördlich Hopfenweg
Plan     Begründung
weitere Dokumente:
FNP2020-05 AbwägungTöB § 4(2)


 

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Rahmenpläne der Stadt Norderstedt

Als Bindeglied zwischen der relativ groben Maßstäblichkeit des Flächennutzungsplanes (Maßstab 1: 10 000) und dem katastergenauen Bebauungsplan ( M 1: 1000 ) besteht mit dem Städtebaulichen Rahmenplan ein Planungsinstrument, mit dem für größere Teilräume der Stadt ( z.B. Ortsteile, zusammenhängende Siedlungsgebiete) die städtebaulichen Zusammenhänge aufgezeigt werden und grundsätzliche planerische Zielsetzungen entwickelt werden.

Der städtebauliche Rahmenplan ist keiner Verfahrensvorschrift unterworfen (sogenanntes „informelles Planungsinstrument“). Aus ihm können in der Regel mit geringerem Aufwand Bebauungspläne entwickelt werden. Die informellen Pläne schaffen noch kein Baurecht, somit haben Rahmenpläne keine unmittelbaren Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger. Der Rahmenplan hat jedoch bindenden Charakter für das Verwaltungshandeln. Mit der Rahmenplanung ist beabsichtigt, die privaten und öffentlichen Belange frühzeitig zu integrieren, um eine zügige Umsetzung der beabsichtigten räumlichen Entwicklung zu gewährleisten.

Rechtliche und Nutzungshinweise:

Die auf dieser Seite im Internet dargestellten Planwerke dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Fachkundige Auskünfte und Beratung zu den Planwerken, zum aktuellen Stand der Planverfahren und zum Planungsrecht erhalten Sie direkt bei der Stadt Norderstedt (siehe Kontakt). Das Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr stellt die Daten mit der erforderlichen Sorgfalt bereit. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Maßhaltigkeit und Genauigkeit der überlassenen Daten wird nicht übernommen. Insofern besteht auch keine Haftung für unrichtige Angaben, Übertragungsfehler, Folgeschäden oder sonstige Schäden jeder Art. Die Daten dürfen nur für eigene, nichtkommerzielle Zwecke verwendet werden. Veröffentlichungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Das Urheberrecht sowie sämtliche sonstige Rechte ( insbesondere Nutzungsrechte wie Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung in jeglicher Form etc.) verbleiben in jedem Fall bei der Stadt Norderstedt.

Rahmenplan Glashütter Kirchenweg

Im Bereich rund um die Segeberger Chaussee, den Hummelsbütteler Steindamm, den Fuchsmoorweg und den Glashütter Kirchenweg wird von der Stadt Norderstedt derzeit ein neues Wohn- und Arbeitsviertel entwickelt. Unter dem Titel Rahmenplan „Glashütter Kirchenweg“ soll eine städtebauliche Vision entstehen, die aufzeigt, wie sich das Gebiet künftig gestalten lässt.

Was sind die wichtigsten Ziele?

  • Ein gemischtes Viertel mit Wohnungen und Gewerbe
  • 50 % der Wohnungen sollen gefördert werden - damit sie auch für Menschen mit kleinerem Einkommen bezahlbar sind
  • Gute Anbindung an das Fuß- und Radwegenetz
  • Gute Verkehrsanbindung, vor allem über den Hummelsbütteler Steindamm
  • Nachhaltiges Bauen mit DGNB-Zertifizierung (ein anerkanntes Nachhaltigkeitssiegel)

Was steht im Mittelpunkt?

Im Zentrum des Rahmenplans steht ein etwa 8,75 Hektar großes und bisher weitgehend unbebautes Areal. Dieses gehört seit Anfang 2025 der Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH (EGNO). Auf diesem Areal soll ein gemischtes Quartier mit neuen Wohnungen und Arbeitsplätzen entstehen - ein wichtiger Schritt für eine moderne und lebenswerte Stadtentwicklung.

Wer arbeitet daran?

Das Rahmenplanverfahren wird von einem externen Moderationsteam begleitet. Fachleute aus den Bereichen Städtebau, Verkehr und Freiraumplanung sowie ein DGNB-Auditor (für die Bewertung der Nachhaltigkeit) unterstützen den Planungsprozess mit ihrem Fachwissen.

Wie können Bürger*innen mitreden?

Die Stadt möchte Anwohnende und allen anderen Interessierten von Anfang an mit einbeziehen. Bereits am 20. Juni 2025 fand eine erste öffentliche Auftaktveranstaltung statt. Dort konnten Bürger*innen erste Wünsche und Anregungen für das gesamte Plangebiet einbringen. Die Ergebnisse wurden dokumentiert und können hier nachgelesen werden: Dokumentation der Auftaktveranstaltung vom 20.06.2025

Wie geht es jetzt weiter?

Zurzeit entwickelt die Stadt verschiedene Vorschläge, wie das neue Viertel aussehen könnte. Diese Vorschläge werden zunächst der Politik vorgestellt. Danach folgt eine erste öffentliche Planungswerkstatt, bei der Bürger*innen erneut mitreden und ihre Ideen einbringen können.

Später wird es mindestens eine weitere öffentliche Planungswerkstatt geben, damit alle Interessierten auch weiterhin am Prozess teilnehmen können.

Wichtig: Erst nach Abschluss des Rahmenplanverfahrens können auf Grundlage späterer Bebauungspläne konkrete Baurechte für die Umsetzung der Vision geschaffen werden.

Bei weiteren Fragen oder für eine Anmeldung zum Newsletter für diesen Rahmenplan melden Sie sich gerne bei Herrn Marwitz unter der Telefonnummer 040 - 535 95 205 oder unter stadtplanung@norderstedt.de  

Rahmenplan Grüne Heyde

Mit der GRÜNEN HEYDE soll ein gänzlich neues Quartier inmitten bestehender Siedlungsstrukturen entstehen. Die GRÜNE HEYDE soll ein nachhaltiger, differenzierter Stadtteil werden, der vielfältige Angebote zum Leben und Arbeiten schaffen soll.

Der Städtebau, die Freiräume, der Verkehr werden aufeinander abgestimmt.

Das städtebauliche Konzept sieht eine vielfältige Bebauung in sieben Quartieren vor. Die einzelnen Quartiere sollen einen individuellen Charakter erhalten. Dabei ist eine Mischung verschiedener Bauformen (Einzel-, Doppel-, Reihenhäuser und Geschosswohnungsbauten) geplant, um eine größtmögliche soziale Mischung und eine Mischung verschiedener Altersstrukturen im Gebiet sicherzustellen. Auch geförderter Wohnungsbau wird im Quartier errichtet. Die Quartiere sollen nicht nur in sich schlüssig sein, sondern sich auch harmonisch in den städtebaulichen Zusammenhang einfügen. Dieses wird zum Beispiel durch die Abstufung von Gebäudehöhen und Dichten im Übergangsbereich zur Nachbarbebauung, über attraktive Rad- und Fußwegeverbindungen, durch Querungshilfen und nicht zuletzt durch die Schaffung neuer Nachbarschaften erreicht.

Die geplante Bebauung wird harmonisch in eine grüne Umgebung eingebettet, die durch die bestehenden und den Raum prägenden Knickstrukturen gestaltet wird. Die Grünflächen bieten vielseitige Nutzungsmöglichkeiten: Mal können sie intensiv genutzt werden, zum Beispiel zum Spielen oder Bolzen, mal dienen sie der Ruhe, beim Spaziergang oder Entspannen.

An verschiedenen Stellen in der „GRÜNEN HEYDE“ entstehen Plätze, die Begegnungen fördern. Diese Orte bieten Raum zum Innehalten und für gemeinsames Miteinander.

Das gesamte Quartier wird durch größere und kleinere Maßnahmen zum Klimaschutz gekennzeichnet sein. Bereits der Rahmenplan wurde durch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen mit Platin vorzertifiziert. Dieses hohe Nachhaltigkeitsziel soll nun im weiteren Planungs- und Bauprozess konsequent umgesetzt werden.

Der Rahmenplan stellt hier lediglich ein Zielkonzept dar, wie sich der Raum entwickeln soll. Er schafft jedoch selbst noch keine Baurechte.

Baurechte entstehen erst, wenn aus dem Rahmenplan konkrete Bebauungspläne entwickelt werden. Dabei handelt es sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren.

Im Dezember 2025 hat die Stadtvertretung den Rahmenplan „GRÜNE HEYDE“ beschlossen. Darauf aufbauend werden nun in mehreren Bebauungsplan-Verfahren die Baurechte geschaffen, um neuen Wohnraum zu ermöglichen.

Als Ansprechpartnerin für den Rahmenplan und für die nun in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne steht Frau Kroker, Fachbereich Planung unter der Telefonnummer 040 / 53595 207 zur Verfügung. Interessierte können sich auch unter der E-Mail Adresse stadtplanung@norderstedt.de mit dem Stichwort „Newsletter Grüne Heyde“ für einen Newsletter anmelden, der über die neuesten Entwicklungen zu dem Projekt informiert.

Bericht Rahmenplan Grüne Heyde

Details zum Rahmenplan Grüne Heyde

Grüne Heyde Planzeichnung

Gestaltungshandbuch


Die Bebauungspläne 

Übersicht über die nachfolgenden Bebauungspläne

Bebauungsplan Nr. 355 Norderstedt
„Grüne Heyde -Zentrum- Harckesheyde“

Bebauungsplan Nr. 356 Norderstedt
„Grüne Heyde -Höfe- Harckesheyde West“

Bebauungsplan Nr. 357 Norderstedt
"Grüne Heyde -Sonnen Heyde- Mühlenweg West"
Aufstellungsbeschluss gefasst: 19.02.2026

Bebauungsplan Nr. 358 Norderstedt
„Grüne Heyde -Mühlen Heyde- Mühlenweg zentral“

Bebauungsplan Nr. 359 Norderstedt
"Grüne Heyde -Landschaftspark Ost"
Aufstellungsbeschluss gefasst: 19.02.2026

Bebauungsplan Nr. 360 Norderstedt
„Grüne Heyde -Wiesen- Harckesheyde Ost“

Bebauungsplan Nr. 361 Norderstedt
„Grüne Heyde -Norder Heyde- Mühlenweg Ost“

Bebauungsplan Nr. 362 Norderstedt
„Grüne Heyde -Wilde Heyde- zwischen Mühlenweg und Harckesheyde“

Informationen zu den laufenden Bebauungsplan-Verfahren finden Sie hier.


Die Perspektivenwerkstatt

Die Perspektivenwerkstatt stellt eine besondere Form der Bürgerbeteiligung dar. Es handelt sich hierbei um ein kompaktes Verfahren, dass an einem verlängerten Wochenende, vom 13.11.2015 bis 17.11.2025 stattfand.

Am 27.02.2016 fand ein weiteres Bürgerforum "grüne heyde norderstedt" statt.

Perspektivenwerkstatt Ergebnispräsentation Designteil

Perspektivenwerkstatt Ergebnispräsentation Prozessteil

Illustrativer Rahmenplan

Wer ist die DGNB?

Die DGNB - Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen e. V. - ist ein Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, nachhaltiges Bauen und das Betreiben einer nachhaltigen Umwelt zu fördern. „Ziel der DGNB ist es, die gebaute Umwelt zum Wohle aller so zu planen, zu betreiben und zu nutzen, dass die Interessen der nach uns kommenden Generationen nicht darunter leiden - dies so weit wie möglich ohne Einschränkung der Interessen der heu-tigen Generation.“ Die DGNB wurde 2007 von 16 Initiatoren unterschiedlicher Fachrichtungen der Bau- und Immobilienwirtschaft gegründet. Dem Verein gehören zurzeit weltweit 1.200 Mitglieder an.

Die Stadt Norderstedt ist der DGNB im Dezember 2019 beigetreten.

Was ist ein DGNB-Zertifikat?

Die DGNB bietet Zertifikate für Gebäude – Neubau und Bestand – und für Quartiere – Ge-werbequartiere, Industriestandorte und Stadtquartiere - an.
Das DGNB-Zertifikat bewertet Stadtquartiere, die Nachhaltigkeitskriterien in herausragender Weise erfüllen. Für das Projekt „Wohnbauflächen Mühlenweg – Harckesheyde“ soll dieses Instrument genutzt werden, um in diesem besonderen Stadtquartier eine hohe städtebauliche Qualität auch im Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung zu sichern.
Die Zertifizierung umfasst die 6 Themenfelder
 
•    Ökologie
•    Ökonomie
•    soziokulturelle und funktionale Aspekte
•    Technik
•    Prozesse und
•    Standort.
 
Die ersten 4 Themenfelder fließen gleichgewichtet in die Bewertung ein. Damit ist dieses System das einzige, das wirtschaftliche Aspekte beim nachhaltigen Bauen mit ökologischen Aspekten gleichsetzt. Die Systematik zur Bewertung wurde vom DGNB und dem Bundesmi-nisterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entwickelt. 

Wie erfolgt die Zertifizierung?

 
Die Zertifizierung eines Stadtquartieres erstreckt sich über 3 Phasen. Das ist dem ganzheitlichen Ansatz der DGNB geschuldet. So umfasst das Projekt die sogenannte Vorzertifizierung, das Zertifikat für Planung und Erschließung und das Zertifikat für die Gebäude.  
Das Vorzertifikat wird für die Konzepterstellung erteilt. Im Projekt „GRÜNE HEYDE“ würde es die Erarbeitung des Rahmenplans umfassen.  

Das Projekt „GRÜNE HEDE“ wurde im Dezember bei der DGNB als zu zertifizierendes Projekt angemeldet.

Das Zertifikat für Planung und Erschließung beinhaltet die Bauleitplanung und das Zertifikat für die Gebäude bewertet den Realisierungsteil.
Zur Erreichung dieser Ziele wurde ein externer Berater eingeschaltet, der die Verwaltung unterstützen soll.

Das Vorzertifikat in Platin

Bei der Entwicklung des Rahmenplanes Grünen Heyde wurde von Anfang an Wert daraufgelegt, hier ein nachhaltiges neues Quartier entstehen zu lassen. Ziel ist es ein städtebaulich qualitativ hochwertiges Quartier zu entwickeln, welches zukunftsfähig und resilient ist. Es soll ein Quartier entstehen, in welchem sich Bewohnerinnen und Bewohner zu Hause fühlen und mit dem sie sich identifizieren können.

Aus diesem Grund hat das Amt für Stadtentwicklung und Verkehr bereits sehr früh entschieden, dieses Projekt durch die Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) zertifizieren zu lassen. Hierbei betrachtet und bewertet die DGNB fünf Bereiche: Ökologie, Ökonomie, soziokulturelle und funktionale Aspekte, Technik und den Prozess.

Am 06.02.2020 wurde der Entwurfsbeschluss zur GRÜNEN HEYDE gefasst. Auf dieser Grundlage wurde die GRÜNE HEYDE bei der DGNB zum Vorzertifikat eingereicht.

Die DGNB hat ihre Konformitätsprüfung abgeschlossen und uns mitgeteilt, dass die GRÜNE HEYDE das Vorzertifikat in Platin erreicht hat.


                                                                    

Rahmenplan Harkshörner Weg 

Das Gebiet nördlich und südlich des Harkshörner Weges soll zu einem neuen Wohngebiet entwickelt werden.
Diese Absicht wurde bereits im Flächennutzungsplan der Stadt von 2008 vorbereitet.

Wir laden Sie daher herzlich ein, uns Ihre Ideen und Wünsche für eine neue Wohnbebauung und die im Quartier entstehenden Grünflächen mitzuteilen.

Auf dieser Homepage werden Sie über die bisherigen und zukünftigen Veranstaltungen, deren Inhalte und die weiteren zukünftigen Termine informiert.

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an Frau Stein unter der Telefonnummer 040/53595-203 wenden.

Bisherige Veranstaltungen:

Auftaktveranstaltung Mittwoch, 22.08.2018
RP-Harkshörner Weg Auswertungsbericht Auftaktveranstaltung 22.08.2018

Werkstatt Mittwoch, 27.06.2019

RP-Harkshörner Weg Auswertungsbericht Werkstatt 190627

RP-Harkshöner Weg - Plakat der städtebaulichen Variante 1

RP-Harkshöner Weg - Plakat der städtebaulichen Variante 2

RP-Harkshöner Weg - Plakat der städtebaulichen Variante 3

RP Harkhörner Weg Foto Variante 1 Ergebnisse Das gefällt

RP Harkhörner Weg Foto Variante 1 Das gefällt nicht

RP Harkhörner Weg Foto Variante 2 Das gefällt

RP Harkhörner Weg Foto Variante 2 Das gefällt 2

RP Harkhörner Weg Foto Variante 2 Das gefällt nicht

RP Harkhörner Weg Foto Variante 3 Das gefällt

RP Harkhörner Weg Foto Variante 3 Das gefällt nicht

„Zwischenvariante“ des städtebaulichen Rahmenplans; zusammengesetzt aus den favorisierten Bereichen der 3 Varianten, die in der vorherigen Werkstatt vorgestellt wurden. Auf Grundlage dieser Variante wurden weitere flächenrelevante Themen bearbeitet. Zwischenvariante

Lageplan des aktuellen städtebaulichen Rahmenplans. Beschlossen am 16.01.2025 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr.

Lageplan und Legende zum Lageplan

Erläuterungsbericht

Die Öffentlichkeitsveranstaltung zum Entwurf hat am 09.04.2025 stattgefunden.

Rahmenplan Sieben Eichen - Glashütter Damm

Auf der bisher unbebauten und landwirtschaftlich genutzten Fläche nördlich des Glashütter Damms, westlich der Straße Jägerlauf und östlich des Kreuzwegs soll das attraktive Wohngebiet entwickelt werden. Das Wohngebiet arrondiert die vorhandene Siedlungsstruktur und führt die bestehenden bebauten Teile zusammen. In den konkret anstehenden Entwicklungsschritten sollen über erste Bebauungspläne stufenweise ca. 300 Wohneinheiten entwickelt werden. Ziel ist es hier Wohnraum für alle Nachfragegruppen zu schaffen. Geplant sind unter anderem kleine Wohnungen für ältere Mitmenschen, größere Häuser für Familien und über alle Segmente hinweg auch preisgünstiger Wohnraum (mindestens 50 Prozent sozial geförderte Wohnungen). In der Summe sollen langfristig etwa 500 Wohneinheiten entstehen. Noch stehen hierfür aber nicht alle erforderlichen Flächen zur Verfügung.

Ein Planungsziel besteht auch darin, vielfältige Freiflächenangebote für verschiedene Nutzergruppen zu schaffen. Neue Parkanlagen mit Spiel- und Sportangeboten und Orte zum Verweilen und Begegnen sollen entstehen. Ebenfalls sollen Grünflächen der natürlichen Entwicklung überlassen werden, um so eine Verbesserung der Artenvielfalt zu erzielen. Auch die wichtigen und über das Baugebiet weit hinauswirkenden Ziele der vernetzten Grünräume und Wegeverbindungen abseits von Straßen sind wichtige Bausteine der Quartiersentwicklung. Ende Dezember 2024 wurde durch den Beschluss der Stadtvertretung diese Zielkonzeption im sogenannten Rahmenplan festgehalten.

Der Rahmenplan ist eine Zielkonzeption für das Gebiet. Er stellt dar, wie sich das Gebiet städtebaulich, landschaftsplanerisch und verkehrlich entwickeln soll. Er selbst schafft jedoch noch keine Baurechte.

Baurechte entstehen erst über aus dem Rahmenplan entwickelte Bebauungspläne, die ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren durchlaufen müssen.

Mit der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 353 „7-Eichen – Glashütter Damm zentral“ wurde für eine Teilfläche des Rahmenplangebietes mit dem Aufstellungsbeschluss ein erstes Verfahren eröffnet.

Als Ansprechpartner für den Bebauungsplan Nr. 353 und auch bei Fragen zum beschlossenen Rahmenplan steht Herr Helterhoff, Fachbereich Planung unter der Telefonnummer 040 / 53595 208 zur Verfügung. Interessierte können sich auch unter der E-Mail Adresse stadtplanung@norderstedt.de mit dem Stichwort „Newsletter 7-Eichen“ für einen Newsletter anmelden, der über die neuesten Entwicklungen zu dem Projekt informiert.

Download Rahmenplan als PDF: Bericht, Anlagen, Plakat

Download Rahmenplan als PDF: Planzeichnung



Rahmenplan Norderstedt Mitte

zum Rahmenplan Norderstedt-Mitte und zum Erläuterungsbericht zum Rahmenplan Norderstedt-Mitte.

Rahmenplan Norderstedt-Mitte

Erläuterungsbericht zum Rahmenplan Norderstedt-Mitte

Rahmenplan Friedrichsgabe Nord

Rahmenplan Garstedter Dreieck

weitere Informationen


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