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Oberbürgermeister*innenSTICHWAHL am 05. November 2023


Ergebnisse

Wahltag

Alle Wahlberechtigten haben am 05. November 2023 zwischen 8 und 18 Uhr die Möglichkeit, ihre Stimmen in ihrem Wahllokal abzugeben. Der jeweilige Wahlbezirk mit dem zuständigen Wahllokal ist auf den Wahlbenachrichtigungsbriefen zu finden. Bitte bringen Sie zur Wahl Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Personalausweis / Reisepass mit. 

Die Wahlbenachrichtigungskarten dienen lediglich als Information für die Bürger*innen und haben rechtlich keine Relevanz. Eine Identifizierung im Wählerverzeichnis ist immer mit Personalausweis oder Reisepass möglich. Dies gilt sowohl für die Briefwahlbeantragung als auch für die Stimmabgabe im Wahllokal. Ist das entsprechende Wahllokal nicht mehr bekannt, kann dieses jederzeit im Wahlamt erfragt werden.

Die Wahlergebnisse der jeweiligen Wahlbezirke und das Norderstedter Gesamtergebnis werden nach der Stimmenauszählung veröffentlicht.

Briefwahl

Anstelle der Stimmenabgabe im Wahllokal besteht auch die Möglichkeit der Wahlteilnahme durch Briefwahl. Briefwahlunterlagen werden bis zum Freitag vor der Stichwahl, 03. November 2023, 12 Uhr, erteilt.

Wer die Unterlagen persönlich abholt, kann die Briefwahl ab sofort auch gleich in der Galerie des Rathauses ausüben.

Einer anderen Person dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur mit einem unterschriebenen Wahlscheinantrag oder einer schriftlichen Vollmacht ausgehändigt werden.

Nutzen Sie auch gerne die elektronische Beantragung unter https://sh.buergerserviceportal.de/schleswigholstein/norderstedt/bsp_ewo_briefwahl 

Bitte beachten Sie, dass eine digitale Beantragung der Briefwahlunterlagen nur bis einschließlich Mittwoch, den 01.11.2023 möglich ist. Hiermit möchten wir sichergehen, dass Ihre Briefwahlunterlagen auch rechtzeitig postalisch zugestellt werden können. Die persönliche Beantragung im Wahlamt bleibt davon unberührt und ist bis o.g. Termin möglich.

Allgemeine Informationen

Die Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters erfolgt nach landesgesetzlichen Vorschriften.

Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister leitet die Verwaltung der Gemeinde in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Gemeindevertretung und im Rahmen der von ihr bereitgestellten Mittel. Sie oder er ist für die sachliche und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben, die Organisation und den Geschäftsgang der Verwaltung sowie für die Geschäfte der laufenden Verwaltung verantwortlich.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag der Hauptwahl am 08.10.2023 (§ 50 GKWG) das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung haben oder sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben sowie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Das Wählerverzeichnis wird bei einer Stichwahl lediglich fortgeführt. Alle Bürgerinnen und Bürger, die zur Hauptwahl am 08.10.2023 wahlberechtigt waren, sind es ebenfalls für die Stichwahl. Lediglich die Personen, die im Zeitraum vom 28.08. bis 22.09.2023 einen Antrag auf Aufnahme im Wählerverzeichnis gestellt haben, sind hinzugefügt worden. Eine darüberhinausgehende Aufnahme oder Ummeldung ins Wählerverzeichnis ist rechtlich nicht mehr möglich.

Um wählen zu können, muss man im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahlbezirks eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen. Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.


Wahllokale

Bekanntmachungen zur Oberbürgermeister*innenWahl

Das Wahlamt sucht tatkräftige Unterstützung!

Am 05.11.2023 findet die Stichwahl zur Oberbürgermeister*inwahl in Norderstedt statt.

Die Stadtverwaltung ist für die Vorbereitungen und den Vollzug der Wahl verantwortlich. Sie ist dabei auf die Mithilfe vieler Bürgerinnen und Bürger angewiesen.

Um die Arbeitsfähigkeit der Wahlvorstände zu gewährleisten, werden für die 40 Wahllokale der Stadt Norderstedt etwa 400 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gebraucht.

Eine große Anzahl von Personen meldet sich freiwillig dafür, einige sind sogar schon seit vielen Jahren dabei. Wenn auch Sie einmal einen Blick "hinter die Kulissen" werfen wollen: Wie wäre es mit Ihrer Mithilfe? Es würde uns freuen, wenn Sie uns dabei unterstützen.

Wenn Sie in einem bestimmten Team arbeiten wollen, können Sie uns auch gerne interessierte Freunde/Bekannte/Verwandte nennen. Wir werden selbstverständlich versuchen, Ihre Wünsche bezüglich Einsatzort und Funktion zu verwirklichen.

Jede/r Wahlberechtigte kann diese Aufgabe übernehmen. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Für Ihre Bereitschaft, in einem Wahlvorstand mitzuwirken, bedanken wir uns bei Ihnen im Voraus herzlich.

Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!

Weitergehende Informationen erhalten Sie über die FAQs oder über das Wahlhelferlexikon. Auf der Seite Schulung werden wir zu gegebener Zeit die Schulungsinhalte für Sie bereitstellen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Spaß dabei!

Und hier können Sie sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer anmelden. Bitte geben Sie in diesem Online-Formular Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Telefonnummer an. Teilen Sie uns bitte auch mit, in welcher Funktion und ggf. in welchem Wahllokal sie tätig sein möchten. Mit dem Ausfüllen des Online-Formulars stimmen Sie der Speicherung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Diese werden nur zum Zwecke für das Wahlhelfer-Ehrenamt verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Bei Rückfragen melden Sie sich gern bei uns!


Kontakt

Wahlamt
Ordnungsamt

Rathausallee 50
22846 Norderstedt


Informationen und rechtliche Grundlagen

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