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Bauen und Natur

Der Fachbereich Natur und Landschaft muss im Rahmen der Baugenehmigung eine naturschutzfachliche Stellungnahme abgeben. Dabei wird auch auf Baum- und Artenschutz bei Bauvorhaben eingegangen.

Für Interessierte kann der Fachbereich auch Tipps zur Gartengestaltung geben.

Naturschutzfachliche Stellungnahme im Rahmen von Baugenehmigungen

Im Rahmen der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei Bauanträgen oder Bauvoranfragen ist in vielen Fällen eine naturschutzfachliche Stellungnahme erforderlich. Das Bauvorhaben muss in Zusammenhang mit einem Ortstermin auf folgende Aspekte hin überprüft werden:
Handelt es sich um eine Planung gemäß der Festsetzungen eines Bebauungsplanes bzw. Grünordnungsplanes?
Sind geschützte Biotope (§ 21 Landesnaturschutzgesetz) wie z.B. Knicks (§ 30 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG oder Knickschutz-Durchführungsbestimmungen-Erlass des MELUR vom 20. Januar 2017) oder besonders bzw. streng geschützte Arten betroffen (§ 7 Bundesnaturschutzgesetz)?
Ist Wald betroffen (Landeswaldgesetz § 2) ?
Ist geschützter Baumbestand betroffen (Baumschutzsatzung, Bebauungsplan-/Außenbereichs-/Innenbereichssatzung; landschaftsbestimmende Gehölze gemäß LNatSchG)?
Ist ein Gewässerrand betroffen?
Grünplanerische Aspekte (stadteigene Grün- oder Erholungsflächen, Wegebeziehungen etc.) Können Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung oder -minderung getroffen werden?
Sind Ausgleichsmaßnahmen erforderlich? Welche? Wo?
Sind Ersatzmaßnahmen erforderlich? Welche ? Wo?

Bearbeitung von Knickrodungsanträgen bei einer Länge bis 5 lfd.m. Knick (an die Stadt übertragene Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde): Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme, ggf. mit Lageplan und Skizze an die Bauaufsicht, ggf. Beratung der Antragsteller (v.a. bzgl. DIN 18 920), Beteiligung und Information betroffener Kollegen (z.B. aus der Objektplanung).

Baum- und Artenschutz bei Bauvorhaben

Baumschutz bei Bauvorhaben

Jeder Bauherr sollte in die Planung und Realisierung seines Bauvorhabens vorhandenen Grünbestand mit einbeziehen und möglichst frühzeitig eine Fachfirma zurate ziehen.
 
Besonders zu erhaltender Baumbestand sollte schon vor Beginn jeglicher Bautätigkeit (auch beim Abriss von Altgebäuden) im Wurzelbereich (= Kronentraufe plus 1,50 m nach allen Seiten) durch einen stabilen gesicherten Zaun geschützt werden, da erfahrungsgemäß Bäume während der Bauzeit besonders gefährdet sind.
 
Hilfreich sind die Vorgaben zum Schutz von Baumbestand in der DIN 18920. Jeder Bauherr, der Baumbestand auf seinem Grundstück erhalten will oder muss, sollte die DIN 18920 zum Bestandteil des Bauauftrages machen und den Architekten dazu verpflichten, für deren Einhaltung zu sorgen.
 
Nur so bekommen die Richtlinien der DIN 18920 eine bindende Wirkung und es können durch die Bautätigkeit unnötig entstandene Schäden regresspflichtig gemacht werden.
 
Um nicht in Konflikt mit der gesetzlichen Schutzfrist (§ 39 Bundesnaturschutzgesetz) zu kommen, sollten dem Bauvorhaben entgegenstehende nicht zu erhaltende Gehölze bereits vor Baubeginn in der Zeit vom 01.10. bis 28.02. gefällt werden. Daher ist rechtzeitig vor Schutzfristbeginn ein Baumfällantrag bei der Stadt Norderstedt zu stellen.
 
 
Artenschutz bei Bauvorhaben
Zur Berücksichtigung des Artenschutzes nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist bei Bauvorhaben ggf. eine faunistische und floristische Potenzialabschätzung notwendig.
 
Sollte es Hinweise auf artenschutzrechtlich relevante Vorkommen, d. h. besonders und/oder streng geschützte Arten geben (z. B. Fledermäuse, Amphibien, Vögel), ist zu prüfen, ob ein Verbotstatbestand vorliegt, der ggf. einer Befreiung bedarf.
 
Vor Baubeginn muss dann von der Oberen Naturschutzbehörde (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek, 04347 704-0, poststelle@ llur.landsh.de) eine artenschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung vorliegen oder in Aussicht gestellt worden sein. 

Tipps zur Gartengestaltung

Haus und Garten gleichzeitig planen

Bereits zu Beginn jeder Gebäudeplanung, bei der Planung des Gebäudegrundrisses und der Erstellung des Gebäudes auf dem Grundstück, sollten Lage und Gestaltung des Gartens mit eingeplant werden. Auf dem Grundstück vorhandene Biotope, wie z. B. ein Teich oder ein alter Baum, sollten als Lebensraum für heimische Pflanzen und Tiere und Bestandteil eines naturnah angelegten Gartens mit einbezogen werden und müssen rechtzeitig während der Bauzeit durch einen Zaun weiträumig geschützt werden. Viele Tier-und Pflanzenarten sind auf ganz bestimmte, in den städtischen Bereichen selten gewordene Lebensräume, angewiesen.
 
Das gezielte Anlegen von Feuchtlebensräumen, Trockenzonen und anderen ökologisch wertvollen Bereichen ist ein aktiver Beitrag zum Natur- und Artenschutz sowie zum Klimaschutz (Hinweise & Tipps zur Gartengestaltung in Norderstedt).Ein naturnah gestalteter Garten mit einer Wildblumenwiese, einer Trockenmauer oder einem Teichbiotop ist nicht nur ein Gewinn für Schmetterling und Co., sondern bietet den Menschen eine höhere Aufenthaltsqualität und wird von Kindern als „lebendiger“ Spielort und Attraktionspunkt dankbar angenommen.
 
In Zeiten des Klimawandels (Zunahme heißer Sommertage) kommt dem Vorhandensein von Bäumen eine zusätzliche Bedeutung zu. Als Wohlfahrtswirkungen für den Menschen sind die Erhöhung der Luftfeuchte, die Sauerstoffanreicherung, die Schattenspendung und die Staubbindung zu nennen. Zur Verbesserung des Kleinklimas und der Speicherung von Regenwasser werden Gründächer angeregt. Sie dienen zudem je nach Ausgestaltung als Lebensraum für Mensch und Tier. Auch mit Photovoltaikanlagen lassen sie sich hervorragend vereinen (Hinweise & Tipps zur Anlage von Gründächern).
 
Heimische Pflanzen und Tiere
Verwenden Sie bei Ihrer Gartenanlage vor allem einheimische Gehölze und Pflanzen. Nur diese bieten den heimischen Insekten, Vögeln und Kleinsäugern ausreichend Nahrung, Schutz und Lebensraum. Heimisch sind z. B. Großbäume wie Spitz-Ahorn, Sand-Birke, Hainbuche oder die etwas kleiner bleibenden Baumarten Feld-Ahorn, Weiß-Dorn, Rot-Dorn, Apfel-Dorn, Wildapfel, Wildbirne, Eberesche und Mehlbeere oder bei den Sträuchern beispielsweise Felsenbirne, Kornelkirsche, Haselnuss, Pfaffenhütchen, Stechpalme, Eibe, Faulbaum, Hundsrose oder Brombeere. Besonders wertvoll und pflegearm ist eine Unterpflanzung mit Wildstauden, die z. B. mit Frühjahrsblühern und Bodendeckern ergänzt werden kann. Die Stadt informiert Sie gerne über Pflanzen, die für heimische Tierarten unentbehrlich und oft auch in der Pflanzliste Ihres Bebauungs- bzw. Grünordnungsplanes zu finden sind. Legen Sie dort, wo Flächen kaum betreten werden, keinen Rasen, sondern eine Blumenwiese an (z. B. an Gehölzrändern).
 
Pflanzen Sie in Ihrem Garten alte heimische Obstsorten. Sie sind langlebig, meist pflegeleicht, weniger krankheitsanfällig, intensiver im Geschmack und lange lagerungsfähig. Legen Sie in Ihrem Garten einen Teich an. Schaffen Sie für Igel Überwinterungsplätze, z. B. durch Anlage von Strauchhaufen. Überlassen Sie wenigstens einen Teil Ihres Gartens sich selbst, mit Wildkräutern (auch Brennnesseln) fördern Sie die Natur im Siedlungsbereich. Lassen Sie abgestorbene Pflanzenteile bis zum Frühjahr stehen und lassen Sie das Laub von Bäumen und Sträuchern wenigstens teilweise liegen.
 
Im Garten wird sich dann eine natürliche Vielfalt an Pflanzen, Tieren, Vögeln, Schmetterlingen und Insekten ansiedeln und ihren notwendigen Lebensraum finden. Diese Aufzählung kann nicht umfassend sein; sie ist lediglich dazu gedacht, als Denkanstoß für eine andere Gartengestaltung zu dienen. Nebenbei bemerkt: ein solcher Garten macht auch weniger Arbeit.