Erbbaurecht
Das Erbbaurecht ist das Recht eines Berechtigten, auf oder unter der Oberfläche eines Grundstückes, meist gegen Zahlung eines regelmäßigen Erbbauzinses, ein Bauwerk zu errichten und zu unterhalten.
Die Stadt Norderstedt hat rund 80 dieser Erbbaurechte auf städtischen Grundstücken ausgegeben und verwaltet diese.