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Der Norderstedter Mietspiegel

Der Norderstedter Mietspiegel wurde jetzt von der Stadt Norderstedt, dem Mieterverein Norderstedt e. V. dem Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (Landesverband Nord) und dem Haus- und Grundeigentümerverein von Norderstedt und Umgebung (Haus & Grund) erarbeitet. Er hat sich nach Aussage aller Beteiligten bewährt und dient im Streitfall vor Gericht als Orientierungshilfe.

Der Mietspiegel 2025 tritt zum 01.09.2025 in Kraft. Es ist bereits die 35. Ausgabe des Norderstedter Mietspiegels.

Durch das Mietspiegelreformgesetz wurden zum 01.07.2022 alle Städte über 50.000 Einwohner verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Dabei können die Städte wie bisher zwischen einem qualifizierten und einem einfachen Mietspiegel entscheiden. Die Mietspiegel sind alle 2 Jahre der Marktentwicklung anzupassen.

Der Norderstedter Mietspiegel wird auch künftig als einfacher Mietspiegel herausgegeben. Er braucht als einfacher Mietspiegel aufgrund der berücksichtigten Datenfülle den Vergleich mit einem qualifizierten Mietspiegel nicht zu scheuen.

Eine Druckausgabe des Norderstedter Mietenspiegels 2025 wird es diesmal erstmalig nicht geben. Sofern jemand keinen Zugriff auf das Internet hat, kann der Mietspiegel beim Sozialamt in gedruckter Form unter der Telefonnummer 040/535 95 806 angefordert werden.

Stadt Norderstedt
Sozialamt
Rathausallee 50

22846 Norderstedt