Kommunalwahlen
Mit den Kommunalwahlen werden in Schleswig-Holstein die Volksvertretungen der Gemeinden und Städte (Gemeindevertretung, Stadtvertretung) und der Kreise (Kreistage) gewählt. Die Größe der Vertretung hängt dabei jeweils von der Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner der Kommune ab.
In Norderstedt sind insgesamt 39 Vertreter/innen zu wählen, davon 20 unmittelbar und 19 als Listenvertreter/innen.
Die Wahl erfolgt für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem System der personalisierten Verhältniswahl. Gemeindewahl und Kreiswahl sind dabei zwei eigenständige Wahlen, die jedoch in der Vorbereitung und Durchführung organisatorisch miteinander verbunden sind.
Als oberstes Organ der Kommune legt die Stadtvertretung bzw. der Kreistag die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung fest und trifft alle wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten.
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 09. Januar 2018 das Gebiet der
Stadt Norderstedt in 20 Wahlkreise eingeteilt, in denen jeweils ein Kandidat direkt gewählt wurde. Die übrigen 19 Plätze wurden anhand des prozentualen Stimmenanteils auf die Kandidatenlisten der antretenden Parteien und Wählergruppierungen vergeben.
Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) und alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- im Wahlgebiet wahlberechtigt sind und
- seit mindestens drei Monaten in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben oder sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben.
Wählen können Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) und alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens sechs Wochen in Norderstedt eine Wohnung haben oder sich in Norderstedt sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben
- nicht nach § 4 GKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Herr Passon
Ordnungsamt
Rathausallee 50
22846 Norderstedt
- Telefon: 040 - 535 95 509
- Fax: 040 - 535 95 637
- E-Mail: wahlamt@norderstedt.de
Montag und Dienstag:
8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Freitag:
8.00 – 12.00 Uhr
Zusätzlich: