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Das Wahlamt sucht tatkräftige Unterstützung!

Wie werde ich Wahlhelfer?

Die Wahlvorstände und damit die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden vor jeder Wahl von den Gemeindebehörden berufen. Sie sollen möglichst aus den Wahlberechtigten der Gemeinde, nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des Wahlbezirks berufen werden.

Melden Sie sich jetzt gleich an: https://www.norderstedt.de/redirect.phtml?extlink=1&La=1&url_fid=3224.1401.1 

Wie setzt sich ein Wahlvorstand zusammen?

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind Mitglieder von Wahlvorständen.

Wahlvorstände bestehen für jeden Wahlraum aus

  • einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher,
  • einer stellvertretenden Wahlvorsteherin oder einem stellvertretenden Wahlvorsteher und
  • aus weiteren drei bis sieben Beisitzern.      

Welche Aufgaben habe ich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer in einem Wahlvorstand?

Ein Wahlvorstand hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
  • Sorge für Ruhe und Ordnung im Wahlraum
  • Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
  • Überprüfung von Wahlscheinen
  • Ausgabe des Stimmzettels
  • Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
  • Gegebenenfalls Hilfeleistung bei Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung
  • Zählung der Wähler
  • Zählung der Stimmen
  • Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung, die an die Gemeindebehörde weitergeleitet wird
  • Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk

Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist vom Schriftführer des Wahlvorstandes eine Niederschrift zu fertigen, die von den Mitgliedern des Wahlvorstandes zu genehmigen und zu unterzeichnen ist.

Die Wahlvorstände müssen bereits vor Öffnung der Wahllokale um 8:00 Uhr Vorbereitungen treffen. Bis 18:00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Danach folgt die Auszählung. Diese kann – je nach Umfang der Wahl – einige Stunden dauern.

Erfrischungsgeld:

Für die Übernahme des Ehrensamtes erhält jede* Wahlhelfer*in ein Erfrischungsgeld in Abhängigkeit der übernommenen Tätigkeit. Diese gestalten sich wie folgt:

Urnenwahllokal:

Vorsteher*in: 100,00 €

Schriftführung: 80,00 €

Beisitzer*in: 50,00 €

Briefwahllokal:

Vorsteher*in: 80,00 €

Schriftführung: 60,00 €

Beisitzer*in: 50,00 €

Weitergehende Informationen erhalten Sie über die FAQs oder über das Wahlhelferlexikon. Auf der Seite Schulung werden wir zu gegebener Zeit die Schulungsinhalte für Sie bereitstellen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Spaß dabei!

Und hier können Sie sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer anmelden. Bitte geben Sie in diesem Online-Formular Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Telefonnummer an. Teilen Sie uns bitte auch mit, in welcher Funktion und ggf. in welchem Wahllokal sie tätig sein möchten. Mit dem Ausfüllen des Online-Formulars stimmen Sie der Speicherung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Diese werden nur zum Zwecke für das Wahlhelfer-Ehrenamt verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Bei Rückfragen melden Sie sich gern bei uns!