Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln
Nr. 99079001243000Kosten
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Gebühren für den Personalausweis
Gebühr: 27,60 EUR (Vorkasse: ja)
- Gebühren für den vorläufigen Personalausweis
Gebühr: 10,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nicht zuständiger Behörde
Gebühr: 13,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung von einer nicht zuständigen inländischen Behörde, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben
Gebühr: 30,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 43,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: ja)
Ansprechpunkt
Zuständiges Standesamt.
Die Lebenspartner können die Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft (Eheschließung) bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Lebenspartner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, anmelden und einen Termin für die Abgabe der Erklärungen vereinbaren. Für die Umwandlung (Eheschließung) selbst ist jedes deutsche Standesamt zuständig.