Nebenwohnung abmelden
Nr. 99115005070002Volltext
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Ansprechpunkt
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Gewerbeanmeldung
-
Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
(bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers) - Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
- Ausgefülltes Antragsformular
Weitere Informationen
- PDF-Datei: 443 kB
- PDF-Datei: 1.1 MB
- PDF-Datei: 112 kB
- PDF-Datei: 595 kB
- PDF-Datei: 153 kB
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal