Sterbeurkunde beantragen

Nr. 99101004000000

Ansprechpunkt

Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Außerhalb Deutschlands:
An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers / Ggf. Aufenthaltstitel mit dem Vermerk »Erwerbstätigkeit gestattet«, wenn Antragsteller*in nicht aus einem Staat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommt
  • Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
    • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie: bei eingetragenen Unternehmen einen Registerauszug (z.B. Handelsregister, Genossenschaftsregister), bei nicht eingetragenen Unternehmen eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
    • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.

Erforderliche Unterlagen

  • für nahe Verwandte oder Ehepartnerinnen beziehungsweise Ehepartner:
    • Verwandtschafts- beziehungsweise Ehenachweis, beispielsweise
      • Geburtsurkunde
      • Heiratsurkunde
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Personalausweis oder Reisepass
  • für Geschwister der verstorbenen Person:
    • Verwandtschaftsnachweis
    • Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
    • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
    • jeweils den Personalausweis oder Reisepass von der Person, die vertritt und von der Person, die vertreten wird
  • für andere Personen ohne Verwandtschaftsbezug:
    • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug
  • Personalausweis oder Reisepass

Frist

Jedes Standesamt muss Sterbefälle 30 Jahre im Sterberegister aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.

Anschließend sind Auskünfte aus dem Sterberegister nur über die zuständigen Archive möglich. Urkunden können nicht mehr erstellt werden.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.01.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium des Innern (BMI)

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