Geburtsurkunde beantragen
Nr. 99027002012000Volltext
Das zuständige Standesamt registriert jede Geburt, die in Deutschland stattgefunden hat. Nach der Registrierung können Sie eine oder mehrere Geburtsurkunden beantragen. Geburtsurkunden enthalten Angaben zu:
- Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie
- Vornamen und Familiennamen und
-
Geschlecht:
- kann auf Wunsch entfallen
- Eltern, soweit diese aus dem Geburtsregistereintrag zu entnehmen sind.
Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Wenn Sie die Geburtsurkunde im Ausland verwenden möchten, kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden.
Sie können sich eine nationale oder internationale Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das die Geburt beurkundet hat.
Kosten
Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kostet 20,00 Euro, jede weitere kostet 10,00 Euro.
Zweckgebundene Urkunden für Sozialversicherungszwecke, beispielsweise für die Rentenversicherung oder die Krankenkasse, stellen die jeweiligen Standesämter in der Regel gebührenfrei aus. Diese Urkunden können jedoch nur für den entsprechenden Zweck verwendet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Teaser
Sie benötigen eine Geburtsurkunde für sich, Ihr Kind oder ein nahestehendes Familienmitglied? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Sie erhalten Geburtsurkunden daher nur:
- für sich selbst
- als Ehepartnerin oder Ehepartner
- als Lebenspartnerin oder Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes
- als Vorfahren und Nachfahren, wie etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel
- als Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen
Wenn Sie nähere Verwandte wie Tante und Onkel sind, erhalten Sie eine Geburtsurkunde nur, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch
- ein Schreiben des Nachlassgerichts,
- ein gerichtliches Urteil oder
- einen vollstreckbaren Titel.
Liegt eine Änderung des Geschlechtseintrags vor, erhalten nur Sie selbst Ihre Geburtsurkunde, da dort noch der ursprüngliche Name steht.
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Ansprechpunkt
Standesamt, welches die Geburt beurkundet hat.
Schleswig-Holstein führt ein zentrales elektronisches Personenstandsregister. Urkunden zu Personenstandsfällen, die elektronisch registriert wurden (seit 2009) können bei jedem schleswig-holsteinischen Standesamt beantragt werden. Eine Meldeanschrift in Schleswig-Holstein ist dafür nicht erforderlich.
Frist
Anschließend sind Auskünfte aus dem Geburtenregister nur über die zuständigen Archive möglich. Urkunden können nicht mehr erstellt werden.
- 110 Jahr(e)
- Das Standesamt führt den Geburtenregistereintrag 110 Jahre ab dem Registrierungszeitpunkt. Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist nur innerhalb dieser Frist möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Geburtsurkunde kann nicht ausgestellt werden, wenn bei der Beurkundung der Geburt kein Identitätsnachweis zu einem Elternteil vorlag. In diesem Fall erhalten Sie nur einen beglaubigten Registerausdruck.
Seit 01.11.22 wird die Geburtszeit mit in die Geburtsurkunden eingetragen. Dies gilt auch für Geburtsurkunden, welche beispielsweise aus den Registern der 1960er, 1970er und 1980er Jahren ausgestellt werden.