Feuer machen
Lagerfeuer und Osterfeuer
Wenn Sie ein offenes Feuer im Freien entzünden möchten, etwa ein Brauchtumsfeuer oder ein offenes Feuer, ist dies ab einer Größe von 2 m² bei der Stadt Norderstedt anzuzeigen.
Die Anzeige eines anzeigepflichtigen Feuers muss schriftlich und mindestens fünf Werktage vor dem Entzünden des Feuers beim Ordnungsamt der Stadt Norderstedt eingehen. Sie muss Angaben über den genauen Ort und den Zeitraum des Feuers sowie den Namen, die Anschrift und eine Telefonnummer der für das Feuer verantwortlichen Person enthalten. Sie können dazu auch unser Online-Portal zur Anmeldung eines Brauchtumsfeuers oder offenen Feuers nutzen.
Ihre Anzeige leiten wir an Polizei und Feuerwehr weiter. Beide erhalten damit einen Überblick über die im Stadtgebiet angezeigten Feuer, so dass Fehlalarmierungen vermieden werden können.
Zu beachten und einzuhalten ist die Stadtverordnung über die Benutzung von Feuer und von brandgefährlichen Geräten im Freien. Sie regelt insbesondere, unter welchen Voraussetzungen ein offenes Feuer entzündet werden darf. Den vollständigen Verordnungstext finden Sie hier