Warum hat jeder Eigentümer für das selbe Grundstück einen Grundsteuerbescheid mit einem Betrag in derselben Höhe erhalten?
Auch wenn Sie keine eingetragene Personengesellschaft sind, sind Sie rechtlich betrachtet mit allen anderen Eigentümern zusammen immer mindestens eine nicht eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz: „GbR“ oder „BGB-Gesellschaft“). Dies bedeutet, dass jeder einzelne Eigentümer für den vollen für das Grundstück zu zahlenden Grundsteuerbetrag in Anspruch genommen werden kann. Das kann im Extremfall dazu führen, dass Konten gepfändet oder sogar das Grundstück zwangsversteigert wird. Damit jedem Eigentümer bekannt ist, was unter Umständen auf sie zukommt, erhält auch jeder Eigentümer von uns einen eigenen Bescheid, wenn uns kein alleiniger Zustellvertreter/Bekanntgabe Adressat mitgeteilt worden ist. Sofern gewünscht, reichen Sie uns gerne von allen Eigentümern unterschrieben eine Zustell-/Bekanntgabe-Vollmacht ein und wir setzen dies zukünftig um. Dann gibt es insgesamt nur noch einen Bescheid an diese Person.