Meine Grundsteuer ist nach der Grundsteuerreform für das Jahr 2025 höher ausgefallen als im Vorjahr. Was kann ich tun?
Zur Erläuterung der Erhöhung Ihres Grundsteuerbetrages müssen wir ein wenig weiter ausholen:
Das Verfassungsgericht hatte geurteilt, dass die bisherige gesetzliche Grundlage zur Grundsteuer nicht verfassungskonform ist, weshalb der Gesetzgeber eine neue Grundlage erstellen musste.
Nachdem das neue Gesetz beschlossen worden ist, musste ab September 2022 von allen Eigentümern eine (Steuer-)Erklärung mit Werten zum Stichtag 01.01.2022 beim Finanzamt eingereicht werden.
Auf dieser Grundlage hat das Finanzamt zwei Bescheide erstellt und den Eigentümern zukommen lassen:
1. den Bescheid über den Grundsteuerwert in diesem Bescheid sind die Daten aus der von Ihnen eingereichten Erklärung abgedruckt, bzw. können Sie anhand dieses Bescheids die Daten mit Ihrer Erklärung abgleichen
2. den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag
Sofern Sie mit den in diesen Bescheiden enthaltenen Werten nicht einverstanden sind, müssen Sie bitte gegen genau diese Bescheide Einspruch einlegen.
>>>Bis hierher war die Stadt Norderstedt (und auch alle anderen Gemeinden in ganz Deutschland) zu keiner Zeit an der Bearbeitung beteiligt oder konnte Einfluss auf die Berechnungsgrundlagen nehmen<<<
Das Finanzamt hat uns zur Erstellung des Grundsteuerbescheids anschließend in elektronischer Form nur den Grundsteuermessbetrag mitgeteilt. Der Umfang der uns vorliegenden Informationen ist daher nahezu identisch mit dem Ihnen vom Finanzamt übermittelten Bescheid über den Grundsteuermessbetrag.
Nach Mitteilung des Messbetrags vom Finanzamt an uns war es uns für das Veranlagungsjahr 2025 verfahrensrechtlich erst erlaubt, die Bescheide mit Datum ab dem 01.01.2025 an die Steuerpflichtigen zu verschicken. Grundlage hierfür ist § 9 des Grundsteuergesetzes, dass die Grundsteuer nach den Verhältnissen am 1.1. eines Jahres festzusetzen sind und die Steuer auch dann erst entsteht. Insofern ist die Stadt Norderstedt mit Versand der Bescheide in der 2. KW des Jahres 2025 – und auch mit Blick auf einige andere Gemeinden, bei denen die Bescheide aus diversen Gründen noch immer nicht versendet worden sind – durchaus schnell gewesen.
Des Weiteren hat die Stadt Norderstedt den Entschluss getroffen, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral umgesetzt werden soll. Das heißt, dass das Ziel ist, dass die Stadt Norderstedt durch die Umsetzung der Reform im Jahr 2025 insgesamt weder mehr noch weniger Einnahmen aus der Grundsteuer erzielt als im Vergleich zu 2024. Da die Umsetzung dieses Vorhabens leider nicht so einfach ist, wie man sich das im ersten Moment vorstellt, wurde auf die Empfehlung aus dem Transparenzregister zurückgegriffen. Der Empfehlung des Transparenzregisters folgend wurde der Hebesatz sogar von ursprünglich 410% auf 390% gesenkt.