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Ich habe einen Grundsteuerbescheid für ein Grundstück erhalten, von dem ich nicht mehr Eigentümerin/Eigentümer bin. Was nun?

Über eine Änderung der Eigentumsverhältnisse wird das Finanzamt in der Regel informiert. Sodann folgt eine sogenannte Zurechnungsfortschreibung.

Aufgrund der vielen umfangreichen Arbeiten, die von den Finanzämtern zur Umsetzung der Reform zu erledigen waren und sind, kann es dazu gekommen sein, dass der Eigentumswechsel des betreffenden Grundstücks noch nicht bearbeitet wurde.

Aber keine Sorge: Der Eigentumswechsel wird stets – d.h. auch rückwirkend – auf den Beginn des Jahres berücksichtigt, das auf den Eigentumswechsel folgte.

Die Eigentumsänderung können Sie aber auch sicherheitshalber dem Finanzamt schriftlich über das ELSTER-Kontaktformular mitteilen, hierfür bedarf es keiner Registrierung in ELSTER.