Das Finanzamt hat über meinen Einspruch / Antrag auf Aussetzung der Vollziehung noch nicht entschieden, nun ist mir mein Grundsteuerbescheid zugegangen - was sollte ich tun?
Auf Ihren beim Finanzamt offenen Rechtsbehelf hat der ergangene Grundsteuerbescheid keinen Einfluss – der Rechtsbehelf bleibt weiterhin offen. Das Finanzamt wird darüber zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.
- Wurde mit dem Einspruch beim Finanzamt auch ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt, gilt:
Anträge auf Aussetzung der Vollziehung werden vom Finanzamt möglichst zeitnah bearbeitet. Sofern der Antrag gewährt wird, werden Sie und wir als für den Grundsteuerbescheid (Folgebescheid) zuständige Gemeinde vom Finanzamt informiert. Über die Höhe der im einzelnen auszusetzenden Grundsteuerbeträge erhalten Sie von uns ein gesondertes Schreiben.
- Folgen des beim Finanzamt eingelegten Einspruchs:
a) Der Einspruch beim Finanzamt verhindert nicht, dass wir auf Grundlage des betroffenen Grundsteuermessbescheids die Grundsteuer festsetzen. Die Vollziehung des Grundsteuermessbescheids wird nicht ausgesetzt aufgrund des eingelegten Einspruchs.
b) Sofern die Bearbeitung Ihres Einspruchs später dazu führt, dass der Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid nachträglich geändert wird, wird auch der darauf basierende Grundsteuerbescheid (auch rückwirkend) entsprechend geändert. Hierfür bedarf es keiner weiteren Veranlassung durch Sie.