Schiedsamt
Zuständigkeit der Schiedsleute
In erster Linie kommen vermögensrechtliche Ansprüche für eine Schlichtungsverhandlung in Betracht. Vermögensrechtlich ist ein Anspruch, wenn er auf Zahlung von Geld gerichtet ist. Danach sind z. B. vermögensrechtlich die Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Daneben kann das Schiedsamt auch zur Beilegung nicht vermögensrechtlicher Streitigkeiten angerufen werden. Hier beispielsweise bei Beachtung der Hausordnung oder Wahrung nachbarrechtlicher Belange.
Im Nachbarrecht sind solche Streitigkeiten insbesondere aufgrund von Störungen durch Klein-tiere sowie aufgrund von Geräuschen und Geruchsbelästigungen von dem Nachbargrundstück oder aus der Nachbarwohnung denkbar. In Strafsachen dürfen Schiedsfrauen und Schiedsmänner nur bei den in § 380 Abs. 1 der Strafprozessordnung genannten Vergehen tätig werden. Das sind Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.
Schiedsleute der Stadt Norderstedt
Für den Schiedsamtsbezirk Norderstedt-Nord (Ortsteile Friedrichsgabe und Harksheide) sind zuständig:
(Ortsteile Friedrichsgabe und Harksheide)
Erreichbarkeit: Dienstags 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Schiedsmann Frank Rohde
Postfach 7113, 22831 Norderstedt
Telefon: 0173 7597777
E-Mail: frank.rohde@norderstedt.de
Erreichbarkeit: dienstags 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Stellvertretender Schiedsfrau Kathrin Esdohr
Postfach 1305, 22803 Norderstedt
Telefon: 0163 7113117
E-Mail: kathrin.esdohr@norderstedt.de
Für den Schiedsamtsbezirk Norderstedt-Süd (Ortsteile Garstedt und Glashütte) sind zuständig:
(Ortsteile Garstedt und Glashütte)
Schiedsmann Hans-Ulrich Manschke
Holunderweg 7b, 22850 Norderstedt
Tel. 0176 5592 2790
E-Mail: uli.manschke@schiedsmann.de
Stellvertretende Schiedsfrau Petra Pinnow
Weg am Denkmal 15, 22844 Norderstedt
Telefon: 0151 28161736
E-Mail: petra.pinnow@schiedsfrau.de