Friedhöfe
Nr. 99101009006000
Zuständig in Norderstedt für Friedhöfe ist das Betriebsamt.
Ihre Ansprechpartner bei Fragen finden Sie in der rechten Randspalte
E-Mail: betriebsamt@norderstedt.de
Weiter Informationen erhalten Sie unter: www.betriebsamt-norderstedt.de
Ansprechpunkt
Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Außerhalb Deutschlands:
An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Gewerbeanmeldung
-
Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
(bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers) - Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
- Ausgefülltes Antragsformular
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal