Friedhöfe

Nr. 99101009006000


Zuständig in Norderstedt für Friedhöfe ist das Betriebsamt.


Ihre Ansprechpartner bei Fragen finden Sie in der rechten Randspalte

E-Mail: betriebsamt@norderstedt.de

Weiter Informationen erhalten Sie unter: www.betriebsamt-norderstedt.de

Ansprechpunkt

Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Außerhalb Deutschlands:
An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
    (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
  • Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
  • Ausgefülltes Antragsformular

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal