Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

Nr. 99108021224000

Störungen bei Ampeln und Beschädigungen an Verkehrszeichen

Wissenswertes

Störungen bei Ampelanlagen (Lichtsignalanlagen) oder Beschädigungen an Verkehrszeichen (beispielsweise beschädigte oder nicht mehr vorhandene Verkehrsschilder oder Straßennamensschilder) können Sie unter Angabe der Störung beziehungsweise des beschädigten Verkehrszeichens mit genauer Standortangabe (Straße, Hausnummer) melden.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren/dessen Bezirk sich die defekte Ampelanlage oder das beschädigte Verkehrszeichen befindet.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Verfahrensablauf

Sie melden eine Störung oder Beschädigung bei der Straßenverkehrs- oder Straßenbaubehörde, der Gemeindeverwaltung oder der Polizei.

  • Beschreiben Sie die Beschädigung.
  • Machen Sie eine genaue Ortsangabe.
  • Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.

Frist

Es gibt keine Frist.