Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung
Nr. 99012038234000Benötigte Unterlagen
Beim Verkauf von Grundstücken hat die Stadt Norderstedt unter Umständen ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Zur Abwicklung des Kaufvertrages wird deshalb eine Bescheinigung der Stadt über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des Vorkaufrechtes benötigt.
Um eine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung zu beantragen, sind folgende Unterlagen einzureichen:
- schriftlicher, formloser Antrag
- gegebenenfalls Vollmacht der Vertragsparteien
- Ablichtung des Kaufvertrages
[zumindest die Angabe aller Daten zu Vertrag (Datum des Vertrages,amtierender Notar und Urkundenrolle) und Grundstück (katasteramtliche Bezeichnung, Belegenheit, Grundbuch und Grundbuchblattnummer) sowie den Vertragsparteien (Name, Anschrift und wer ist Kostenschuldner)]
Die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung wird in der Regel vom Notar beantragt, der den Kaufvertrag beurkundet hat, da erst nach Abschluss des Kaufvertrages eine Erklärung abgegeben werden kann.
Erforderliche Unterlagen
Der Verkäufer oder der Käufer hat der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrages unverzüglich mitzuteilen, damit sie entscheiden kann, ob sie das Vorkaufsrecht ausübt.