Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung
Nr. 99012038234000Benötigte Unterlagen
Beim Verkauf von Grundstücken hat die Stadt Norderstedt unter Umständen ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Zur Abwicklung des Kaufvertrages wird deshalb eine Bescheinigung der Stadt über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des Vorkaufrechtes benötigt.
Um eine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung zu beantragen, sind folgende Unterlagen einzureichen:
- schriftlicher, formloser Antrag
- gegebenenfalls Vollmacht der Vertragsparteien
- Ablichtung des Kaufvertrages
[zumindest die Angabe aller Daten zu Vertrag (Datum des Vertrages,amtierender Notar und Urkundenrolle) und Grundstück (katasteramtliche Bezeichnung, Belegenheit, Grundbuch und Grundbuchblattnummer) sowie den Vertragsparteien (Name, Anschrift und wer ist Kostenschuldner)]
Die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung wird in der Regel vom Notar beantragt, der den Kaufvertrag beurkundet hat, da erst nach Abschluss des Kaufvertrages eine Erklärung abgegeben werden kann.
Ansprechpunkt
Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Außerhalb Deutschlands:
An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers / Ggf. Aufenthaltstitel mit dem Vermerk »Erwerbstätigkeit gestattet«, wenn Antragsteller*in nicht aus einem Staat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommt
-
Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie: bei eingetragenen Unternehmen einen Registerauszug (z.B. Handelsregister, Genossenschaftsregister), bei nicht eingetragenen Unternehmen eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
- Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
Erforderliche Unterlagen
Der Verkäufer oder der Käufer hat der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrages unverzüglich mitzuteilen, damit sie entscheiden kann, ob sie das Vorkaufsrecht ausübt.
Urheber
Rechtsbehelf
- Widerspruch