Schulwegsicherheit

Nr. 99088022158000

Schulwegsicherheit

Schulwegsicherheit

Informationen zu Verkehrserziehung und Schulwegplänen

Verkehrserziehung ist der Schule mit den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) als Teil ihres Unterrichts- und Erziehungsauftrags zugewiesen. Verkehrserziehung und Schulwegsicherheit werden in Zusammenarbeit von Schulen, Eltern, Polizei, Verwaltung, Politik und weiteren Kooperationspartnern umgesetzt.

Auf Schulwegplänen sind bestimmte Gefahrenstellen in dem Einzugsgebiet der Schule zu sehen. Diese Schulwegpläne sind auf der Grundlage eines Schulkonferenzbeschlusses von der Schulleitung in Zusammenarbeit mit der Polizei sowie den Kommunalbehörden zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. Dabei sind die Erfahrungen von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern zu berücksichtigen.

Der Schulwegplan ist den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern zum Schuljahresbeginn zu erläutern und auch zum Gegenstand von Elternversammlungen zu machen. Die Schülerinnen und Schüler der Anfangsklassen sind in geeigneter Weise mit dem für sie sicheren Schulweg und den Gefahrenpunkten vertraut zu machen.

Arbeitsgruppe Schulwegsicherung in Norderstedt

In Norderstedt gibt es seit 1996 eine Arbeitsgruppe Schulwegsicherung, die an allen Norderstedter Grundschulen die Schulwege auf mögliche Unfallgefahrenpunkte überprüft. Dabei geht es darum, in Zusammenarbeit mit der Schule Unfallgefahrenpunkte wenn möglich durch geeignete Maßnahmen zu entschärfen und einen Schulwegplan als Empfehlung an die Schulkinder sowie deren Eltern zu erarbeiten. Hierzu werden verschiedene Projekte mit den Schülerinnen und Schülern durchgeführt, um auch Gefahrenpunkte aus deren Sicht zu erkennen.

Mitglieder der Arbeitsgruppe sind Vertreter der Schule, der Polizei, der Verkehrsplanung, der Kinder- und Jugendkoordination, des Schulträgers, des Betriebsamtes, der Verkehrsaufsicht sowie Elternvertreter.

Aktionen zum Schulanfang

Außerdem gibt es jährlich zum Schulanfang diverse Hinweisaktionen, mit denen um Vorsicht bzw. Rücksichtnahme im Straßenverkehr geworben wird.

Beispielsweise werden in den Bezirken der zwölf Norderstedter Grundschulen nichtamtliche Verkehrsschilder an bestimmten Standorten aufgestellt. Diese zeigen in dem jeweiligen Grundschulbezirk das bei einem Malwettbewerb ausgewählte und prämierte Bild eines Kindes der Grundschule. Insgesamt stehen 60 entsprechende Schilder im Stadtgebiet.

Rechtsgrundlagen

sicherer Schulweg

Liebe Norderstedter*innen,

Die zentrale Bereitstellung von Offene Daten (Open Data) bietet viele Vorteile. Es werden die Transparenz, die Kollaboration und die Partizipation der Norderstedter*innen und allen Interessierten gefördert. Des Weiteren besteht ein Mehrwert für die Volkswirtschaft in der „Veredelung“ frei verfügbarer Daten.

Bei offenen Daten handelt es sich um nicht personenbezogene, schützenswerte und sicherheitskritische Daten. Sie sind maschinenlesbar und der Zugriff ist barrierefrei.

Die Website stellt ein Beispiel für die Verwendung und Veredelung von „Open Data“, welche die Stadt Norderstedt über das Open-Data-Portal zur Verfügung stellt:

https://opendata.schleswig-holstein.de/dataset?organization=norderstedt

Es werden die Geodaten der Schulen, der Straßenbeleuchtung, der Bäume, der Baustellen und der Unfallstatistik verwendet.

Durch Verwendung der rechten Maustaste kann der Startpunkt ausgewählt werden und auf der rechten Seite die Schule. Durch den Schieberegler „Lampen“ kann ein Weg mit viel Laternen gewählt werden oder im Sommer über den „Bäume-Regler“ mit vielen Bäumen, also Schatten.  

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers / Ggf. Aufenthaltstitel mit dem Vermerk »Erwerbstätigkeit gestattet«, wenn Antragsteller*in nicht aus einem Staat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommt
  • Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
    • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie: bei eingetragenen Unternehmen einen Registerauszug (z.B. Handelsregister, Genossenschaftsregister), bei nicht eingetragenen Unternehmen eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
    • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Rechtsgrundlage(n)

  • Runderlass »Verkehrserziehung und Schulwegsicherung« des Bildungsministeriums vom 12. September 2002 (inkl. Empfehlung zur Verkehrserziehung in der Schule; Beschluss der Kultusministerkonferenz - KMK -  vom 07.07.1972 i.d.F. vom 17.06.1994)
  • Runderlass »Straßenbauliche und straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Schulwegsicherung« des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein vom 08.03.2005