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Inklusion

Inklusionsbeauftragte

Die Inklusionsbeauftragte setzt sich für umfassende Teilhabe und gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit Beeinträchtigungen am gesellschaftlichen Leben ein. Mit diesem Ziel berät sie die Stadtverwaltung und arbeitet mit vielen gesellschaftlichen Gremien zusammen. Sie fördert die Inklusion auf mehreren Ebenen und unterstützt die trägerübergreifende Kommunikation der Einrichtungen.

Darüber hinaus gibt es ein Beratungsangebot, das sich auf behinderungsspezifische Fragestellungen bezieht. Die Beratung richtet sich an Norderstedter Menschen, die von Behinderung betroffen oder bedroht sind sowie an Angehörige, soziale Einrichtungen, Betriebe und Bauträger.

Arbeitsschwerpunkte:

  • Ausbildung und Arbeit
  • Barrierefreiheit
  • Beratung
  • Diskriminierung
  • Frühförderung und Schule
  • Inklusion und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
  • Öffentlichkeitsarbeit

Ihre Ansprechpartnerin:

Die Inklusionsbeauftragte hilft Ihnen bei Fragen und Problemen weiter. Häufig genügt schon der Hinweis auf die zuständige Stelle oder es können direkt am Telefon Lösungen gefunden werden. Wurden bereits andere Stellen um Hilfe gebeten, stimmt sich die Inklusionsbeauftragte mit diesen ab. Bei Verwaltungsakten (Entscheidungen von Behörden) wird die Inklusionsbeauftragte in der Regel nur dann tätig, wenn diese aus ihrer Sicht grundsätzliche Themen mit Bedeutung für viele andere Menschen mit Beeinträchtigungen in Norderstedt berühren.

Bei folgenden Anliegen kann die Inklusionsbeauftragte nicht weiterhelfen:

  • Widerspruchsverfahren gegenüber Verwaltungen
  • Überprüfung von Gerichtsentscheidungen
  • Eine Vertretung vor Gericht kann nicht übernommen werden

Sprechzeiten:

dienstags 8:30 bis 12:00 Uhr
donnerstags 14:30 bis 17:00 Uhr

Persönliche Gesprächstermine werden nach vorheriger Absprache vereinbart.

Sollten Sie dabei Unterstützung durch eine*n Gebärdensprachdolmetscher*in oder andere Kommunikationshilfen benötigen, bitten wir um vorherige Information.