Sprungziele

Services

Aktuelles

Inhalt
Datum: 18.04.2024

Aufstellung des Lärmaktionsplanes (Runde 4) für das gesamte Gebiet der Stadt Norderstedt

BEKANNTMACHUNG DER STADT NORDERSTEDT

Aufstellung des Lärmaktionsplanes (Runde 4) für das gesamte Gebiet der Stadt Norderstedt

Öffentliche Auslegung des Entwurfes gem. § 47d des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes (BImSchG) und § 7 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV), analog §§ 72ff. Verwaltungsverfahrensgesetz.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (Runde 4), gemäß § 47d BImSchG, liegt in der Zeit

vom 06.05.2024 bis 07.06.2024

im Rathaus Norderstedt, II. Stock im Raum 220, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, in der Zeit von

Montag:

8:30 – 12:00 Uhr

Dienstag:

8:30 – 12:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

8:30 – 12:00 Uhr und 14.30 – 18.00 Uhr

Freitag:

8:30 – 12:00 Uhr

öffentlich zur Einsicht aus.

Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich.

In der öffentlichen Informationsveranstaltung am

Dienstag, 21.05.2024, von 18:00 bis ca. 20:30 Uhr

(Einlass und Info-Forum ab 17:30 Uhr)

in der TriBühne des Norderstedter Rathauses, besteht die Möglichkeit, direkt von den Fachleuten Erläuterungen und Informationen zur zweiten Fortschreibung des Norderstedter Lärmaktionsplanes und dessen Hintergründe zu erhalten.

Während der Auslegungsfrist können bis zum 07.06.2024 Stellungnahmen oder Einwendungen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes Runde 4 schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Für das Einsehen und Abgeben von Stellungnahmen, wird um eine Anmeldung per Telefon unter 040-53595-298 / per E-Mail an: laermschutz@norderstedt.de gebeten.

Über den Fortschritt des Lärmaktionsplanes können Sie sich auf der Internetseite www.norderstedt.de/lärmschutz laufend informieren.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Einwendungen bei der Be­schlussfassung über die Aufstellung des Lärmaktionsplanes (Runde 4) der Stadt Norderstedt unberücksichtigt bleiben können.

Die Entscheidung über die beschlossenen Einwendungen wird durch eine öffentliche Be­kanntmachung erfolgen.

Norderstedt, den 18.04.2024

Stadt Norderstedt

gez.

Katrin Schmieder

Die Oberbürgermeisterin