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Parkerleichterung für Pflegedienste

Nr. 99108003000000

Die Stadt Norderstedt bietet den Pflegediensten für die Ausübung ihrer Tätigkeit eine Parkerleichterung an. Die Parkerleichterung kann über den Onlinedienst beantragt werden.

Gebühren für ein Jahr:
für das erste Fahrzeug: 75,00 €
für jedes weitere Fahrzeug: 50,00 €

Für den Fall eines negativen Bescheides gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) wird eine Gebühr i. H. v. mindestens 10,20 € erhoben.

Hinweise:

  • Eine Parkerleichterung gilt nur für Norderstedt, für ein Jahr und berechtigt zum Parken
    • ohne Entrichten von Gebühren und Beachten der Höchstparkdauer an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
    • auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht,
    • auf reinen Bewohnerparkplätzen (Zeichen 314/315 stV0 mit entsprechendem Zusatz)
  • Die Parkerleichterung darf nur im Rahmen von Diensteinsätzen genutzt werden und berechtigt nicht zum Parken am Betriebssitz. Reine Ladetätigkeiten sind nicht Bestandteil der Parkerleichterung.
  • Die Fahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift versehen sein. Dem Antrag sind Fotos beizufügen, auf denen sowohl das amtliche Kennzeichen wie auch die Beschriftung des Fahrzeuges erkennbar sind. Ggf. kann auch eine Vorführung vereinbart werden. Privatfahrzeuge sind von der Parkerleichterung ausgeschlossen.
  • Dem Antrag sind Kopien der Kraftfahrzeugscheine/Zulassungsbescheinigungen Teil I für die beantragten Fahrzeuge und ein Nachweis über den Gewerbebetrieb (Kopie der Gewerbeanmeldung) beizulegen.
  • Angaben, die wissentlich falsch erfolgten, können eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.

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