Jugendferienwerk - Förderung der freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe
Leistungsbeschreibung
Das Land Schleswig-Holstein gewährt in Zusammenarbeit mit den Kommunen Zuwendungen für
- Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe
an denen Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien teilnehmen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt Ihrer Stadt.
Erreichbarkeit Jugendämter und telefonische Beratungsangebote
Erreichbarkeit Jugendämter und telefonische Beratungsangebote