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Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Nr. 99107019000000

Volltext

Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie - wenn Sie nicht krankenversichert sind - vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:

  • Ärztliche Behandlung und Betreuung,
  • Unterstützung durch Hebammen,
  • Medikamente, Verband- und Heilmitteln.

Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

Rechtsgrundlage(n)

Online Antrag

Auf diesem Service-Portal können Sie auch online einen Antrag auf Hilfe zur Gesundheit stellen:

https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/