Anliegerbescheinigung beantragen
Nr. 99012003000000Leistungsbeschreibung
Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen über öffentliche Lasten (Straßenausbaubeiträge), das heißt eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungsleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg (Zugang des Grundstücks zu einer öffentlichen Straße).
Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
Dabei kommen folgende Abgaben beziehungsweise Beiträge in Betracht:
- Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. BauGB), einschließlich Leistungen der Erweiterung und Verbesserung der Erschließungsanlagen,
- Schmutzwasserbeiträge § 8 KAG
Ansprechpunkt
die zuständige Gemeinde
Unterlagen Anliegerbescheinigung
- Formloser Antrag mit der Anschrift des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes, genaue Flurstücksbezeichnung
- Evtl. Vollmacht des Grundstückseigentümers
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Rechtsgrundlage
- Baugesetzbuch (BauGB),
- § 8 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG).