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Parkerleichterung

Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe und Pflegedienste

Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe und Pflegedienste

Handwerksbetriebe

Nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind pauschale Ausnahmegenehmigungen nur für Menschen mit Behinderung und für Bewohner*innen bestimmter Quartiere vorgesehen. Für das Abstellen von Handwerksfahrzeugen bestehen in Schleswig-Holstein keine gesonderten einheitlichen Regelungen. Die Stadt Norderstedt hat sich dazu entschlossen, versuchsweise eine Regelung einzuführen, um Handwerkern die Ausübung der beruflichen Tätigikeit zu erleichtern. 

Im Zuge von Kleinbaustellen (Wartungsarbeiten, Reparaturen, bis max. 3 Arbeitstage) werden Handwerksfahrzeuge, die auf Grund ihrer Ausstattung (z. B. fest eingebaute Werkzeugeinrichtungen, Baumaterialvorhaltung) ständig vor Ort für die handwerkliche Tätigkeit benötigt werden, von den Überwachungskräften im Rahmen des § 47 Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) in Bereichen, die mit dem Verkehrszeichen 286 StVO (eingeschränktes Halteverbot) und / oder den Verkehrszeichen 314 / 315 StVO mit Zusatzschild (Kurzzeitparkplatz / Bewohnerparkplatz) ausgewiesen sind, sowie in verkehrsberuhigten Bereichen, toleriert. Es werden nur die Handwerksfahrzeuge toleriert, in denen sichtbar ein "Arbeitsstättennachweis" ausgelegt ist. Arbeitsstättennachweis für das Gebiet der Stadt Norderstedt

Bei längerfristigen Bauvorhaben sind bei der Verkehrsaufsicht Ausnahmegenehmigungen zum Abstellen von Handwerksfahrzeugen zu beantragen. Diese Ausnahmegenehmigungen werden kennzeichenbezogen ausgestellt und sind nur im Original gültig. Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende

Die Gebühren betragen derzeit:
Grundgebühr der Ausnahmegenehmigung 43,00 Euro
+ je Kennzeichen 10,00 Euro

Hinweis:
Bei Notfällen bedarf es grundsätzlich keiner Ausnahmegenehmigung, wenn die Vorraussetzungen des § 16 OwiG ("Rechtfertigender Notstand") erfüllt sind. Typische Beispiele sind der Austausch einer zerschlagenen Fensterscheibe, Reparatur einer geplatzten Wasserleitung, Aufzugnotdienst. Der Notfall muss ggf. nachträglich schriftlich begründet werden, wenn die Überwachungskräfte vor Ort die besondere Situation nicht erkennen konnten. 

Pflegedienste

Die Stadt Norderstedt bietet den Pflegediensten für die Ausübung ihrer Tätigkeit eine Parkerleichertung an. 

Die Parlerleichterung können Sie im Bürgerserviceportal beantragen. 

Hier geht es zum Antrag.