Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Nr. 99107019000000Volltext
Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie - wenn Sie nicht krankenversichert sind - vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:
- Ärztliche Behandlung und Betreuung,
- Unterstützung durch Hebammen,
- Medikamente, Verband- und Heilmitteln.
Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Online Antrag
Auf diesem Service-Portal können Sie auch online einen Antrag auf Hilfe zur Gesundheit stellen:
https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/