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Erklärung der Adoptionsbewerber, dass sie bereit sind, das ihnen vorgeschlagene Kind zu adoptieren.

Nr. 99013001000000

Volltext

Sind Sie an der Adoption eines Kindes aus dem Ausland interessiert und kann Ihnen ein Kind zur Adoption vorgeschlagen werden, werden Sie von der Auslandsvermittlungsstelle aufgefordert, eine Erklärung abzugeben, in der Sie Ihre Bereitschaft kundtun, dieses Kind zu adoptieren.

Für diese Erklärung ist eine bestimmte Form vorgeschrieben. Die Erklärung muss »öffentlich beurkundet« werden. Diese Beurkundung kann in einem Notariat oder in einem Jugendamt erfolgen. Die Beurkundung im Jugendamt ist gebührenfrei. Für die Beurkundung in einem Notariat entstehen Kosten.

Wenn Sie sich bereit erklären, das Ihnen vorgeschlagene Kind zu adoptieren, sind Sie verpflichtet, verschiedene öffentliche Leistungen vollständig zu erstatten, die für das Kind gewährt werden. Diese Verpflichtung besteht für maximal 6 Jahre und endet mit einer Adoption des Kindes. Für Leistungen, die für das Kind erbracht werden, wenn das Kind bereits adoptiert ist, besteht keine vollständige Erstattungspflicht. In diesen Fällen müssen Sie nur einen Kostenbeitrag in dem Umfang zahlen, wie auch Eltern dies müssten. 

Rechtsgrundlage(n)

An wen muss ich mich wenden?

Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) wird bei der Stadt Norderstedt durch die Fachbereich Jugendhilfe Nord und Süd wahrgenommen. Den ASD finden Sie im Erdgeschoss des Rathaus während der offenen Sprechzeiten Montag und Dienstag, jeweils 8.30-9.30h, und Donnerstag, 16-18h, sowie nach Vereinbarung. Telefonisch ist der ASD über die Geschäftsstelle (040 - 535 95 401) oder per Email (jugendamt@norderstedt.de) zu erreichen.

In besonderen familiären Krisensituationen ist in den Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende eine Rufbereitschaft über die Rettungsleitstelle erreichbar.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Erklärung zur Bereitschaft ein Kind zu adoptieren, muss öffentlich beurkundet werden. Das ist in einem Notariat und in einem Jugendamt möglich.