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Osterfeuer: Anmeldung bis 26. März bei der Norderstedter Stadtverwaltung möglich

Freitag, 23. Februar 2024

Norderstedt. Am Wochenende vom 29. März bis 1. April wird das diesjährige Osterfest gefeiert. Dabei werden traditionell, zumeist am Ostersonnabend, die Osterfeuer entzündet. Die Stadt Norderstedt weist darauf hin, dass das Abbrennen von Osterfeuern nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. Zudem müssen alle Osterfeuer bis Dienstag, 26. März, schriftlich bei der Stadtverwaltung angezeigt werden.

Die Anmeldung ist vor allem wichtig, damit Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte in Norderstedt einen Überblick über die Osterfeuer vor Ort bekommen und gegebenenfalls bei Rettungseinsätzen schnell am Einsatzort sein können. Die Anmeldung kann per Brief oder per E-Mail (ordnungsamt@norderstedt.de) erfolgen. Die Anmeldungen per Brief werden geschickt an:

Stadtverwaltung Norderstedt
Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben (Zimmer 109)
Rathausallee 50
22846 Norderstedt

Wer ein Osterfeuer abbrennt, muss zwingend die Verordnung der Stadt Norderstedt über die Benutzung von Feuer und brandgefährlichen Geräten im Freien berücksichtigen. Diese Verordnung kann im Internet auf der Seite der Stadt Norderstedt (www.norderstedt.de) unter dem Suchbegriff „Feuer machen“ eingesehen werden.

Im Zusammenhang mit dem Entzünden von Osterfeuern wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass am Karfreitag, 29. März, alle öffentlichen Veranstaltungen untersagt sind. Damit soll der „stille Charakter“ des Feiertages Rechnung getragen werden.